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Fertigstellung der WSB Unterkulm Nord (Bereich Zentrum) :
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Zusatzkredit von 950'000 Franken

Seit zwei Jahren ist der neue WSB-Abschnitt mit der Haltestelle Unterkulm Nord in Betrieb. Nun soll der südliche Teil mit dem alten Stationsgebäude (beim Zentrum) fertiggestellt werden.

Das alte Stationsgebäude soll durch einen Pavillonbau ersetzt und mit einem erhöhten Perron das Ein- und Aussteigen erleichtert werden. Die unmittelbare Umgebung soll mit Bäumen und Hecken bepflanzt werden.

Nach der Erledigung einer Beschwerde durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) liegt die Plangenehmigung für den Bahnübergang beim "Gasthof Sonne" vor. Es ist vorgesehen, die Zufahrt für Zubringer und Gäste offen zu halten, die Ausfahrt zu schliessen und den Zentrumsparkplatz über die Böhlerstrasse zu erschliessen. Das Baudepartement, die Gemeinde Unterkulm und die WSB wollen nun die Haltestelle Zentrum mit Pavillon und Perron ausbauen und die Grünanlagen bei der Haltestelle Nord erstellen.

Dank dem frühzeitigen Baubeginn im nördlichen Teil Ende 1995 und dem rechtzeitigen Gesuch um Anerkennung der Beitragsberechtigung, ist es - trotz des Sparprogrammes 98 des Bundes - gelungen, beim Bundesamt für Verkehr die Subventionierung des gesamten Vorhabens zu erreichen. So sind auch die noch auszuführenden Arbeiten vom Bund bereits anerkannt.

Die bisher ausgeführten Anlagen der WSB-Eigen-trassierung sind im 1986 vom Grossen Rat bewilligten Kredit enthalten. Für die nun noch auszuführenden Arbeiten beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Zusatzkredit von 950'000 Franken.

Diese Mehrkosten sind unvermeidbar. Die lange dauernden Verhandlungen vor der Eidgenössischen Schätzungskommission haben zur einer über zwölfjährigen Bearbeitungszeit geführt. In der Folge haben Anpassungen an den neuesten Stand der Bahnsicherheitstechnik, Projektänderungen in Einspracheverfahren und geologische Probleme zu Mehrkosten geführt. Da heute der ursprüngliche Kreditrahmen erreicht ist, haben die WSB und das Baudepartement die restlichen Arbeiten zurückgestellt. Der Grosse Rat ist nun zuständig zu entscheiden, ob mit dem zusätzlichen Kreditbeschluss die Fertigstellung ermöglicht werden soll. Das Baudepartement will - im Falle der Gewährung des Zusatzkredites - die Arbeiten unverzüglich ausführen.

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