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Familienergänzende Kinderbetreuung: Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden ist weiterhin umstritten :
Kommission fordert höheren Anteil an ausgebildetem Betreuungspersonal

Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen hat die familienergänzende Kinderbetreuung in der zweiten Beratung verabschiedet. Sie hält an einer Kostenbeteiligung des Kantons von fünfzig Prozent fest. Der Regierungsrat beantragte, dass sich der Kanton mit lediglich zwanzig Prozent beteiligt.

Die Eltern leisten einen Beitrag nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Alle Eltern kommen für einen der jeweiligen Betreuungsform entsprechenden Sockelbeitrag auf. Ab einem steuerbaren Einkommen von 30'000 Franken entrichten sie zusätzlich einen Leistungsbeitrag, der höchstens kostendeckend ist.

Mehr Grundlagendaten erwünscht

Die Kommission unterstützt den regierungsrätlichen Vorschlag, ein kantonales Monitoring der Kinderbetreuung einzuführen. Damit sollen Grundlagendaten und Vergleichswerte gesammelt werden. Diese sollen auch interessierten Eltern zur Verfügung gestellt werden.

Mehr ausgebildetes Betreuungspersonal

Die Kommission hat einem Antrag knapp zugestimmt, wonach die Hälfte der Betreuungspersonen in Kindertagesstätten eine qualifizierte Ausbildung haben muss. Der Regierungsrat forderte einen Drittel ausgebildeter Betreuungspersonen. Die Kommission begründet den Antrag mit den fehlenden Ausbildungsplätzen in der Kinderbetreuung. Zu oft würden Tagesstätten auf Praktikantinnen und Praktikanten zurückgreifen, ohne sie aber anschliessend auszubilden. Diesem Missstand möchte die Kommission Gegensteuer geben.

Die Kommission spricht sich dafür aus, dass die Gemeinden die Kinderbetreuungsstrukturen weiterhin nach ihrem effektiven Bedarf und ihren Möglichkeiten ausgestalten können. Bisherige Angebote sollen keineswegs verhindert oder abgewertet werden.

Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich am 10. Januar 2012 beraten.

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