Falscher Jahrgang in den Wahlunterlagen
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Auf Korrektur des Fehlers wird verzichtet
Aus Versehen wurde bei Regierungsratskandidatin Ursula Padrutt (SP) in den Wahlunterlagen ein falscher Jahrgang angegeben. Auf einen Neudruck oder ein Korrigendum wird verzichtet. Die betroffene Kandidatin ist damit einverstanden.
Das Wahl- und Abstimmungsmaterial für den 27. September ist vom Kanton vor kurzem den Gemeindekanzleien zugestellt worden. Der Versand an die Stimmberechtigten erfolgt Ende August/Anfang September. Dabei hat sich in den Unterlagen zur Regierungsratsersatzwahl ein Druckfehler eingeschlichen:Ursula Padrutt, Kandidatin der SP, hat Jahrgang 1959 (auf dem amtlichen Informationsblatt mit integriertem Stimmzettel steht irrtümlicherweise 1958).
Regierungsrat und Staatskanzlei bedauern den Fehler. Der Regierungsrat legt grossen Wert auf richtige Informationen an die Wählerinnen und Wähler, nur so kann der Wählerwille unverfälscht zum Ausdruck kommen. Im vorliegenden Fall ist die Abweichung aber derart gering, dass auf einen Neudruck verzichtet wird. Ursula Padrutt als betroffene Kandidatin erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden, auch im Hinblick auf das Verhältnis von Kosten und Nutzen.
Ein Neudruck und -versand des Stimmzettels hätte über 10'000 Franken gekostet und in den Gemeinden entsprechenden Zusatzaufwand verursacht.