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Falsche Kantonsbezeichnung bei Heimatort von Ständeratskandidat Benjamin Giezendanner

Staatskanzlei entschuldigt sich für Fehler im Informationsblatt zum zweiten Wahlgang.

Nach dem Versand der Wahlunterlagen für den zweiten Wahlgang der Aargauer Ständeratswahlen vom 19. November 2023 wurde im Informationsblatt mit den persönlichen Angaben zu den Kandidatinnen und Kandidaten ein Fehler festgestellt: Beim Heimatort Wattwil von Kandidat Benjamin Giezendanner ist fälschlicherweise das Kantonskürzel AG (Aargau) statt SG (St. Gallen) vermerkt. Die Staatskanzlei entschuldigt sich bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern und Benjamin Giezendanner für dieses Versehen. Die Durchführung des zweiten Wahlgangs der Ständeratswahlen wird durch diesen Schreibfehler nicht beeinträchtigt, da es sich nicht um eine für das Ausfüllen des Wahlzettels relevante Information handelt.

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