Faire Verteilung des Fluglärms innerhalb der Schweiz
:
Innerschweizerische Lösung muss faire Verteilung gewährleisten
Der Kanton Aargau begrüsst die Einigung zwischen der Schweiz und Deutschland in der Fluglärmfrage. Er fordert aber auch eine faire und tragbare Verteilung des Fluglärms.
Grundsätzlich begrüsst der Kanton Aargau das Zustandekommen einer vertraglichen Lösung im Flugverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz. Damit sind die Eckpunkte für die Sicherheit und die Stabilität des Flughafenbetriebs gegeben. Als nächster Schritt werden innerhalb der Schweiz die betroffenen Kantone unter Federführung des Bundes die Verteilung von An- und Abflügen zusammen festlegen müssen. Der Kanton Aargau ist bereit, unter Berücksichtigung einer fairen Verteilung und möglichst sicherem Flugbetrieb einen Anteil der Fluglärmbelastung zu tragen. Bereits heute finden über 70'000 Starts und über 90'000 Landungen über aargauischem Gebiet statt. Der Kanton Aargau geht davon aus, dass die Flugbetriebskonzepte, auf denen die Varianten des SIL-Schlussberichtes (z.B. Variante J opt) basieren, weiterhin ihre Gültigkeit haben.
Der gekröpfte Nordanflug (GNA) ist jedoch – auch mit satellitengestützter Navigation – einem geraden Anflug hinsichtlich Sicherheit, Kapazität und Zuverlässigkeit immer unterlegen. Der Regierungsrat steht dem gekröpften Nordanflug ablehnend gegenüber, da er im Zusammenhang mit der neuen Startroute über das Surbtal beurteilt werden muss. Der gekröpfte Nordanflug würde nämlich dazu führen, dass das bisher vom Fluglärm verschonte Surbtal neu abends die letzten Starts und morgens die ersten Landungen tragen müsste. Eine solche Veränderung der Betroffenheit wäre einmalig und kann nicht akzeptiert werden. Die innerschweizerische Verteilung der Flugbewegungen (Starts und Landungen) muss in den kommenden Verhandlungen angegangen werden und ist nicht Gegenstand des Staatsvertrags.