Fähigkeitsausweis zur Führung eines Betreibungsamtes
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Professionalisierung des Betreibungswesens
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes verabschiedet.
Am 22. Februar 2005 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau das EG SchKG als neues Einführungsgesetz zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz des Bundes verabschiedet. Das EG SchKG sieht im Rahmen der beabsichtigten Professionalisierung des Betreibungswesens vor, dass Betreibungsbeamte und deren Stellvertreter inskünftig einen Fähigkeitsausweis erwerben müssen. Die Durchführung der entsprechenden Prüfung obliegt einer Prüfungskommission. Die vorliegende Verordnung enthält in den dem Regierungsrat zur Regelung zugewiesenen Bereichen die Bestimmungen zur Prüfung und zum Fähigkeitsausweis zur Führung eines Betreibungsamts. Die Referendumsfrist des EG SchKG lief am 20. Juni 2005 unbenützt ab. Die vorliegende Verordnung wird auf das Datum des Inkrafttretens des EG SchKG, d.h. auf den 1. Januar 2006, in Kraft gesetzt. Der Kanton Aargau schliesst sich mit diesem Vorgehen jenem anderer Kantone wie Zug, Bern, Luzern und Thurgau. Im Kanton Zürich ist der Erlass entsprechender Bestimmungen in Vorbereitung.
Voraussetzung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises ist eine hinreichende praktische Tätigkeit auf einem Betreibungsamt. In der Prüfung, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht, haben sich die angehenden Betreibungsbeamten über Kenntnisse unter anderem im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Zivilprozessrecht, Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht auszuweisen.
Es werden zur Vorbereitung Fachkurse angeboten und eine Prüfungskommission, bestehend aus dem Betreibungsinspektor und je einem Vertreter des Obergerichts und der Betreibungsbeamten, führt die Prüfung durch.