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Fachkommission genehmigt drei regierungsrätliche Vorlagen :
Beratung im Grossen Rat voraussichtlich Januar 2007

Breite Akzeptanz der UBV für das Programm Natur 2010 und die Anpassung des Richtplans in Merenschwand. Umstrittener war die Vorlage zur Revision Nutzungsplanung in Unterlunkhofen.

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat an ihrer Sitzung vom 14. Dezember 2006 unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) drei regierungsrätliche Vorlagen genehmigt. Unbestritten waren die beiden Geschäfte "Programm Natur 2010" und "Anpassung des Richtplans in Merenschwand". Die Revision Nutzungsplanung in Unterlunkhofen wurde kontrovers diskutiert.

Programm Natur 2010

Die Erfolge des Programms Natur 2010 dürfen sich sehen lassen, obwohl die Situation bei verschiedenen seltenen Tier- und Pflanzenarten nach wie vor kritisch ist. Die Kommission sieht die Notwendigkeit einer vielfältigen, naturnahen Landschaft als wichtiger Standortfaktor für den Aargau und als wichtiger Ausgleichs- und Erholungsraum in der immer stärker werdenden Urbanisierung unseres Kantons. Sie begrüsst daher auch das geplante, verstärkte Engagement für die ökologische Aufwertung der Bauzonen. Die Kredithöhe wurde unterschiedlich beurteilt. Nach der Detailberatung stimmte die Kommission den vom Regierungsrat beantragten CHF 10.1 Millionen grossmehrheitlich zu.

Anpassung des Richtplans in Merenschwand

Ebenfalls zugestimmt hat die Kommission der als ausgewogen beurteilten Richtplananpassung in Merenschwand. Bedauert wird allerdings, dass es einmal mehr zu einem, wenn auch geringen, Verlust an Fruchtfolgeflächen kommt.

Revision Nutzungsplanung in Unterlunkhofen

Vorerst uneinig war die Kommission, was die Vorlage "Revision Nutzungsplanung in Unterlunkhofen" betrifft. Schlussendlich haben die sachlichen Argumente und die Tatsache, dass die Kommission keine Planungsbehörde ist und die Gerichte die Nutzungsplanung als rechtens beurteilt haben, überwogen. Die Kommission folgte den Anträgen des Regierungsrats und genehmigte sowohl die Revision Nutzungsplanung Unterlunkhofen im Sinne des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 26. Juni 2003 wie auch den Bauzonenplan "Neuauflage Mühlegg". Damit soll eine Weiterentwicklung der Gemeinde nicht weiterhin blockiert bleiben und die Möglichkeit eines Neubeginns geschaffen werden.

Die drei Vorlagen werden im Grossen Rat voraussichtlich im Januar 2007 beraten.

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