Eventualplanung für eine allfällige ausserordentliche Lage im Asylwesen
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Vorbereitungen des Kantonalen Führungsstabs
Der Regierungsrat hatte den Kantonalen Führungsstab (KFS) im Herbst 2015 beauftragt, für eine allfällige ausserordentliche Lage (Notlage) im Asylwesen vorsorglich eine Eventualplanung zu erstellen. Kantonsweit wurden in Zusammenarbeit mit den Regionalen Führungsorganen (RFO) Schutzanlagen evaluiert, die im Notfall für die Unterbringung von Schutzsuchenden geeignet wären. Drei davon sollen nun vorsorglich ausgerüstet werden; zurzeit werden mit den drei Standortgemeinden Birmenstorf, Windisch und Lenzburg die Modalitäten verhandelt.
Gemäss Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau (BZG-AG) kann der Regierungsrat in ausserordentlichen Lagen (Notlagen), wenn sämtliche kantonalen Reserven ausgeschöpft sind, besondere Anordnungen erlassen. Zum Beispiel wenn dem Kanton Aargau – aufgrund eines massenhaften Zustroms von Flüchtlingen in die Schweiz – eine solch hohe Zahl von Schutzsuchenden zugewiesen würde, dass die Situation mit den bestehenden personellen und materiellen Mitteln nicht mehr bewältigt werden könnte.
Der Regierungsrat könnte in einem solchen Fall Gemeinden, Regionale Führungsorgane, Zivilschutzorganisationen und so weiter dazu verpflichten, den Kanton bei der Unterbringung und der Betreuung der Schutzsuchenden zu unterstützen. Aktuell kann die Situation im Asyl- und Flüchtlingswesen mit den vorhandenen Mitteln und mit den bestehenden beziehungsweise den in den letzten Monaten zusätzlich geschaffenen Unterbringungskapazitäten bewältigt werden.
Regionale Führungsorgane (RFO) wurden in die Evaluation miteinbezogen
Die vom Regierungsrat beim KFS in Auftrag gegebene Eventualplanung sieht bei einer ausserordentlich hohen Zahl von Zuweisungen, die mit den vorhandenen Unterkunftskapazitäten nicht bewältigt werden kann, den Bezug von Schutzanlagen der Gemeinden vor. Das kantonseigene Zivilschutzausbildungszentrum in Eiken ist im Konzept als zusätzliche Notunterkunft für kurzfristige Engpässe nach Ausrufung der ausserordentlichen Lage (Notfall) vorgesehen.
In einem ersten Schritt wurden in Zusammenarbeit mit den Regionalen Führungsorganen (RFO) kantonsweit Schutzanlagen evaluiert, die im Falle einer Notlage für die Unterbringung von Schutzsuchenden geeignet wären. Bei der Festlegung der Standorte wurde berücksichtigt, wie viele Unterkunftsplätze bereits in einer Bevölkerungsschutz-Region vorhanden sind. Bei der Priorisierung und Auswahl der Schutzanlagen wurde weiter darauf geachtet, welche Infrastrukturen für eine Unterbringung von Schutzsuchenden bereits zur Verfügung stehen beziehungsweise mit geringen Kosten nachgerüstet werden könnten. Die Priorisierungsliste wird regelmässig angepasst, wenn beispielsweise neue kantonale Unterkünfte eröffnet oder bestehende geschlossen werden.
Vorsorgliche Ausrüstung von drei Anlagen
Spezialisten des Kantons haben im Januar und Februar zusammen mit Vertretern der RFO und der Standortgemeinden die Anlagen in den Regionen mit Priorität 1 besichtigt und dabei Zustand und Eignung überprüft. Drei Anlagen, die sich aufgrund der definierten Kriterien am besten eignen und mit dem geringsten finanziellen Aufwand bezogen werden können, sollen nun vorsorglich aus- beziehungsweise aufgerüstet werden. Dies mit dem Ziel, dass in einer ausserordentlichen Lage (Notlage) ein zeitverzugsloser Bezug möglich wäre. Es handelt sich um Schutzanlagen in den Gemeinden Birmenstorf (RFO Reusstal-Rohrdorferberg), Windisch (RFO Brugg Region) und Lenzburg (RFO Lenzburg Region).
Zurzeit werden mit den drei betroffenen Gemeinden die Modalitäten besprochen. Die drei Anlagen sollen nach Abschluss dieser Verhandlungen ausgerüstet werden. Die Kosten dafür trägt der Kanton. Im Weiteren wurde eine abgestimmte Kommunikation beschlossen. In den drei Gemeinden wird im April auf Wunsch der Gemeindebehörden je eine Informationsveranstaltung stattfinden.
Im Moment keine ausserordentliche Lage
Aktuell besteht im Asylwesen keine ausserordentliche Lage (Notlage). Die Verhältnisse bei der Unterbringung von Asylsuchenden sind zwar angespannt, jedoch genügen die momentan zur Verfügung stehenden Plätze, wenn auch für die unterirdischen Unterkünfte in den Geschützten Spitälern (GOPS) möglichst rasch ein Ersatz zu finden ist. Das Staatssekretariat für Migration geht allerdings davon aus, dass für 2016 Asylgesuchszahlen in mindestens derselben Grössenordnung wie 2015 zu erwarten sind.
Mit der Eventualplanung des KFS kann für den Fall einer ausserordentlichen Lage (Notlage) vorausschauend und vorsorglich die notwendige Handlungsfreiheit geschaffen werden. Alle Bevölkerungsschutz-Regionen sind orientiert, in welcher Prioritätengruppe sie sich befinden. Wenn dereinst wirklich eine der drei Anlagen Birmensdorf, Windisch und Lenzburg bezogen werden müsste, würde mit der Ausrüstung weiterer Anlagen gemäss Prioritätenliste begonnen werden.
Es ist das erklärte Ziel des Regierungsrats, möglichst auf anderem Weg genügend Unterbringungsplätze schaffen zu können, um nicht eine ausserordentliche Lage (Notlage) ausrufen beziehungsweise nicht auf Schutzanlagen der Gemeinden zurückgreifen zu müssen.