Ethik: Aargau und Solothurn spannen zusammen
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Gemeinsame Ethikkommission
Die ethische Beurteilung von Medikamentenstudien und anderen Forschungen am Menschen wird ab 1. Januar 2006 für beide Kantone durch die Ethikkommission des Kantons Aargau vorgenommen. Von der Neuregelung profitieren primär Studienärztinnen, Studienärzte und Sponsorfirmen.
Jeder klinische Versuch muss vorgängig einer Ethikkommission unterbreitet werden. Diese prüft mögliche Beeinträchtigungen der Versuchspersonen, den Studienplan und die Eignung der Prüfenden. Im Kanton Solothurn begutachtete bisher die Ethikkommission des Kantonsspitals Olten die klinischen Versuche. Es wurden aber nur wenig Gesuche zur Bearbeitung eingereicht. Durch die fehlende Routine waren längerfristig die Begutachtungsqualität und die spezifische Qualifikation der Kommissionsmitglieder in Frage gestellt.
Im Kanton Aargau ist seit gut einem Jahr eine zentrale Kantonale Ethikkommission zur Beurteilung von Forschungsuntersuchungen an der Arbeit. Im ersten Betriebsjahr wurden rund 70 klinische Studien beurteilt. Wurden Studien gleichzeitig im Kanton Solothurn und im Kanton Aargau durchgeführt, mussten bis anhin zwei Ethikkommissionen darüber befinden. Neu kann durch Regionalisierung und Vereinheitlichung der Beurteilungspraxis die Attraktivität des Forschungsstandortes Aargau/Solothurn gesteigert werden.
Die beiden Gesundheitsdirektoren Ernst Hasler, Kanton Aargau und Peter Gomm, Kanton Solothurn unterschrieben diese Woche den Vertrag zur interkantonalen Zusammenarbeit. Durch die Neuregelung entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Tätigkeit der Ethikkommission wird durch Bearbeitungsgebühren finanziert. Neu kann der Kanton Solothurn ein bis zwei Mitglieder in die Ethikkommission des Kantons Aargau unter dem Vorsitz von Frau Dr. Elisabeth Grimm Bättig entsenden.