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Es braucht Massnahmen auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite :
Regierungsrat informierte Fraktions- und Parteispitzen und Personalverbände über den AFP 2016–2019

Der Regierungsrat hatte am 12. März 2015 über die schwierige finanzpolitische Situation des Kantons Aargau informiert. Heute führte er Gespräche mit dem Grossratspräsidium, den Fraktions- und Parteispitzen und Personalverbänden über den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2016–2019. Um drohende Defizite von über 100 Millionen vermeiden zu können, braucht es Massnahmen auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite.

Verfassung und Gesetz schreiben einen ausgeglichenen Staatshaushalt vor. Der Regierungsrat hat in den letzten zwei Jahren zusammen mit der Verwaltung bereits erhebliche Sparanstrengungen unternommen, um diesen Auftrag erfüllen zu können. So werden im Rahmen der Leistungsanalyse – nach den Beschlüssen des Grossen Rats und der Ablehnung von gesetzlichen Massnahmen durch das Volk am 8. März 2015 – ab diesem Jahr Entlastungen im Umfang von jährlich 61 bis 101 Millionen Franken umgesetzt.

Aufgrund aktueller Entwicklungen drohen aber erneut jährliche Defizite in der Höhe von über 100 Millionen Franken. Nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) mussten die Konjunktur- und damit auch die Steuerprognosen nach unten angepasst werden. Hinzu kommen wegfallende oder reduzierte Einnahmen, zum Beispiel SNB-Ausschüttung, Beteiligungserträge und so weiter. Zudem findet in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sicherheit und Soziales nach wie vor eine dynamische Ausgabenentwicklung statt, bedingt durch Bundesgesetze oder allgemeines Bevölkerungswachstum.

Einschneidende Massnahmen führen zu Qualitäts- und Leistungsabbau

Der Regierungsrat hat am 29. April und 6. Mai 2015 in erster Lesung den AFP 2016–2019 beraten. Dabei zeigte es sich, dass einschneidende Massnahmen auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite, aber auch im Personalbereich, notwendig sind, um den Staatshaushalt ausgeglichen gestalten zu können; in die Sparüberlegungen werden auch Staatsbeiträge und Leistungsaufträge an Dritte sowie Subventionen miteinbezogen. Der Regierungsrat wird den damit verbundenen Leistungs- und Qualitätsabbau beziehungsweise die Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Wirtschaft aufzeigen. Auf der Einnahmenseite befasst sich der Regierungsrat mit verschieden Optionen. Zudem beantragt er dem Grossen Rat weiterhin, auf die Streichung des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben zu verzichten.

Im Personalbereich werden neben einer Nullrunde bei den Löhnen weitere Personalmassnahmen notwendig sein, um die Budget- und AFP-Ziele erreichen zu können. Dabei geht der Regierungsrat von einer Reduktion des Stellenetats in der Grössenordnung von 100 bis 150 Stellen beim Kantonspersonal aus. Der Stellenabbau wird in den nächsten beiden Jahren umgesetzt und soll wenn immer möglich über natürliche Fluktuation oder durch Pensenreduktionen erfolgen; es ist aber nicht auszuschliessen, dass auch Kündigungen notwendig sein werden. Bei den Lehrpersonen wird gegenüber der bisherigen Planung auf 200 bis 250 Stellen über alle Schulstufen verzichtet, die aufgrund der höheren Schülerzahlen notwendig wären.

Gespräche mit Parteien und Personalverbänden

Der Regierungsrat hat heute Mittwoch das Grossratspräsidium, die Fraktionsspitzen des Grossen Rates und die Parteipräsidien über den AFP 2016–2019 informiert und mit ihnen diskutiert, wie das Kantonsparlament seine Mitverantwortung für die Erreichung eines ausgeglichenen Staatshaushalts wahrnehmen kann. Der Regierungsrat hat heute Mittwoch auch eine Delegation der Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände (KASPV) getroffen und sie über die Ausgangslage zum AFP 2016–2019, insbesondere zu notwendigen Personalmassnahmen, informiert.

Die Planung des AFP 2016–2019 wird durch verschiedene Faktoren erschwert, die kaum oder nicht beeinflussbar sind beziehungsweise deren konkrete Auswirkungen noch nicht absehbar sind: zum Beispiel der definitive Entscheid des Grossen Rats zur Grundbuchabgabe, die Ausgestaltung des Finanzausgleichs Bund–Kantone (NFA) oder die Entwicklung bei den Beteiligungserträgen für den Kanton.

Der Regierungsrat wird bis Mitte August 2015 über den AFP 2016–2019 und die daraus resultierenden Massnamen beschliessen und Ende August die Botschaft an den Grossen Rat vorlegen.

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