Erziehungsrat erteilt Privatschule «salta» eine befristete Bewilligung
:
Inspektorat Volksschule soll Entwicklungen genau beobachten
Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai der Privatschule «salta» eine befristete Bewilligung erteilt. Die Schule erfüllt die gesetzlichen Auflagen, um eine Privatschule zu führen. Der Erziehungsrat will die Entwicklungen jedoch genau beobachten lassen. Er hat deshalb dem Inspektorat Volksschule einen entsprechenden Auftrag erteilt.
Der Erziehungsrat hält fest, dass die Privatschule "salta" die gesetzlichen Auflagen erfüllt. Er erteilt daher der Schule eine befristete Bewilligung für die Schuljahre 2009/10 bis 2011/12. An seiner Sitzung hat der Erziehungsrat unter anderem die Frage der Vermittlung der Schöpfungslehre diskutiert. Der entsprechende Unterricht darf weder dogmatisch erfolgen noch die Schülerinnen und Schüler einseitig beeinflussen. Um dies zu überprüfen, erteilt der Erziehungsrat dem Inspektorat Volksschule einen Beobachtungsauftrag. Das Inspektorat erstellt jährlich einen speziellen Bericht zuhanden des Erziehungsrats. Dieser behält sich je nach Berichtsresultat vor, die definitive Bewilligung nicht zu erteilen.
Bewilligungsvoraussetzungen
Privatschulen, in denen Kinder ihre Schulpflicht erfüllen, bedürfen der Bewilligung des Erziehungsrats. Damit eine Privatschule eine Bewilligung erhält, muss sie bestimmte Auflagen erfüllen. Diese sind im Schulgesetz und in der entsprechenden Verordnung festgehalten. Die Schule hat in Bezug auf die Bildungsziele, den Lehrplan, die Ausbildung der Lehrpersonen und die räumlichen Anforderungen den öffentlichen Schulen zu entsprechen. Zudem muss sie den Anschluss an die öffentlichen Schulen gewährleisten. Die Trägerschaft einer Privatschule muss Gewähr dafür bieten, dass die Schülerinnen und Schüler nicht Einflüssen ausgesetzt sind, die den Zielen aus der Präambel des Schulgesetzes widersprechen.