Erziehungsrat entscheidet im Fall Frick
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Aufsichtsanzeige gegen Schulpflege und Disziplinarbeschwerde entschieden
Der Erziehungsrat des Kantons Aargau hat über die Aufsichtsanzeige gegen die Schulpflege der Gemeinde Frick und im Disziplinarverfahren gegen den beschuldigten Lehrer entschieden. Dem Lehrer wird ein Verweis erteilt.
Im Zusammenhang mit Vorwürfen, ein Reallehrer in Frick habe körperliche Gewalt gegen Schülerinnen und Schüler angewendet, ist gegen die Schulpflege von Frick eine Aufsichtsanzeige eingereicht worden. Eine Privatperson machte geltend, die Schulpflege habe ihre Aufgabe bei der Abklärung dieser Vorwürfe nicht korrekt wahrgenommen. Gleichzeitig wurde wegen der erhobenen Anschuldigungen gegen den Lehrer beim Erziehungsrat ein Disziplinarverfahren eröffnet.
Aufwändiges Verfahren
Als vorberatende Kommission des Erziehungsrates hat die Disziplinarkommission beide Verfahren bearbeitet. Sie hat mehrere Befragungen von Beteiligten durchgeführt, insbesondere mit betroffenen Schülerinnen und Schülern, mit Mitgliedern der Schulpflege, mit der angeschuldigten Lehrkraft sowie auch mit dem Anzeiger. Die umfangreichen Protokolle wurden mit Bericht und Anträgen dem Erziehungsrat unterbreitet.
Der Erziehungsrat hat nun entschieden. Im Disziplinarverfahren konnten die erhobenen Hauptvorwürfe nicht erhärtet werden. Ausser den vom Lehrer selbst zugegebenen 1-2 Ohrfeigen sind keine Tätlichkeiten erwiesen. Wohl aber konnten disziplinarische Massnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern festgestellt werden, die ausserhalb des pädagogisch tolerierbaren Rahmens liegen. Daraus begründet sich der erteilte Verweis.
Aufsichtsanzeige
Die Abklärungen über die Aufsichtsanzeige gegen die Schulpflege Frick konnten die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen. In den Befragungen der verschiedenen Beteiligten konnte vielmehr festgestellt werden, dass die Schulpflege aufgrund des seinerzeitigen Wissensstandes keine begründete Veranlassung hatte, die bereits vorgenommenen Abklärungen noch zu erweitern. Der Schulpflege kann deshalb keine pflichtwidrige Amtsführung vorgeworfen werden.