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Erweiterung Zentralgefängnis um 60 Haftplätze :
Grossratskommission genehmigt Kredite von 28,6 Millionen Franken

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) spricht sich einstimmig für die Erweiterung des Zentralgefängnisses in Lenzburg aus. Für die Sicherstellung von ausreichenden Haftplatzkapazitäten für Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen ist ein Verpflichtungskredit von 25,2 Millionen Franken vorgesehen. Zusätzlich hat die Kommission einem Zusatzkredit von 3,4 Millionen Franken für den Betrieb von Übergangshaftplätzen in den Bezirksgefängnissen und dem Zentralgefängnis zugestimmt.

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter der Leitung des Präsidenten Matthias Jauslin an ihrer Sit-zung vom 20. Januar 2015 die Massnahmen zur Sicherstellung ausreichender Haftplatzkapazitäten für Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen beraten. Für die Erweiterung des Zentralgefängnisses Lenzburg um 60 Plätze ist ein Verpflichtungskredit von 25,2 Millionen Franken vorgesehen. Weitere 3,4 Millionen werden als Zusatzkredit für den Weiterbetrieb der 27 Übergangshaftplätze (Mehrfachbelegung) in den Bezirksgefängnissen und im Zentralgefängnis sowie die Weiterführung des Bezirksgefängnisses Laufenburg mit 13 Plätzen bis vorläufig Ende 2019 beantragt.

Die stetige Zunahme der Auslastung führt dazu, dass die Kapazitäten der Bezirksgefängnisse und des Zentralgefängnisses vollumfänglich ausgeschöpft sind. Die Ursachen für die andauernde Überbelegung der Gefängnisse sind unterschiedlich. Mit der vorliegenden Botschaft des Regierungsrats soll der Engpass behoben werden können.

Einfacher Zweckbau geplant

Beim geplanten Erweiterungsbau des Zentralgefängnisses handelt es sich um einen einfachen, dreigeschossigen Zweckbau. Er wird nördlich vom bereits bestehenden Zentralgefängnis Lenzburg innerhalb der dafür ausgewiesenen Zone für öffentliche Bauten und Anlagen errichtet. Aufgrund der Diskussionen und anhand der Erläuterungen der Departementsverantwortlichen kam die Kommission AVW zum Schluss, dass der gewählte Standort richtig ist. Die Umgebung und Schnittstellen werden so ausgestaltet, dass später ein weiterer Baukörper in der Verlängerung möglich ist. Man geht davon aus, dass damit weitere 60 Haftplätze möglich sind. In Anbetracht der finanziellen Lage des Kantons verzichtet man auf einen Vollausbau. Die Kommission erachtet diesen Entscheid als die richtige Folgerung und wird ihn in dieser Art unterstützen.

Die Kommission AVW hat den Verpflichtungskredit von 25,2 Millionen Franken und den Zusatzkredit von 3,4 Millionen Franken einstimmig genehmigt (12 Anwesende).

Der Grosse Rat berät das Geschäft voraussichtlich im März 2015.

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