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Erweiterung des Abbaus im Melliker Steinbruch :
Öffentliche Auflage zur Anpassung des Richtplans vom 7. Juni bis 6. Juli

Im Kalksteinbruch Mellikon soll zukünftig auch der sogenannte "Sporren" abgebaut werden. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Anpassung des Richtplans in die Vernehmlassung gegeben.

Der im Dezember 1996 beschlossene kantonale Richtplan enthält ein zukünftiges Abbaugebiet in der Gemeinde Mellikon, das der Steinbruch Mellikon AG die Fortsetzung des Abbaus ermöglichen soll. Dieses "Sporren" genannte Gebiet wurde aber nur in Form eines Zwischenergebnisses in den Richtplan aufgenommen. Grund für diese Einstufung waren noch offene Fragen bezüglich des zukünftigen Abbaus.

In der Zwischenzeit haben die Beteiligten die offenen Punkte bereinigt und eine Vereinbarung unterzeichnet, welche die Fortführung des Abbaus im "Sporren" regelt. Unter anderem enthält sie Vorgaben zum Materialkonzept, zur Abbautiefe und zur naturnahen Rekultivierung.

Der Gemeinderat stellte den Antrag, das fragliche Abbaugebiet im Richtplan festzusetzen. Der Regierungsrat hat dieses Anliegen aufgenommen und die Anpassung des Richtplans zur Mitwirkung und Vernehmlassung freigegeben. Die entsprechenden Unterlagen liegen bis zum 6. Juli auf den Kanzleien der Gemeinden Mellikon, Rekingen, Wislikofen und Rümikon sowie bei der Abteilung Raumplanung in Aarau auf. Während dieser Zeit können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Organisationen zur vorgeschlagenen Anpassung des Richtplans Stellung nehmen.

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