Erstmals Abstimmungsresultate von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern
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Ziel ist es, den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die elektronische Abstimmung per Ende Jahr zu ermöglichen
Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2010 ermittelt die Staatskanzlei erstmals das Abstimmungsresultat der im Aargau registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Geplant ist, den Auslandschweizern bei der Abstimmung vom 28. November 2010 die elektronische Stimmabgabe zu ermöglichen.
Bis anhin konnten sich Auslandschweizerinnen und -schweizer zur Ausübung ihres Stimmrechts auf Bundesebene (in kantonalen Angelegenheiten besteht im Aargau kein Stimmrecht) bei ihrer Heimatgemeinde oder ihrer letzten Wohngemeinde anmelden. Per 1. Januar 2010 wurde das Stimmregister im Aargau bei der kantonalen Verwaltung zentralisiert (§ 12b des Gesetzes über die politischen Rechte). Der Regierungsrat beauftragte die Staatskanzlei mit der Führung des zentralen Stimmregisters.
Rund 6'000 Datensätze hat die Staatskanzlei bis Ende 2009 von den Gemeinden übernommen. 20 Prozent der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wohnen in Deutschland, 700 in Frankreich, je etwas über 600 in Italien und in den USA und über 240 in England. In 14 Staaten der Welt wohnt lediglich ein im Aargauer registrierter Auslandschweizer.
Abstimmungsresultat ausgewiesen wie ein Bezirk
Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2010 organisiert erstmals die Staatskanzlei die Stimmabgabe der im Aargau registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Dazu gehört der Versand der Abstimmungsunterlagen sowie die Resultatermittlung. Für die Ermittlung der Abstimmungsergebnisse ist ein selbstständiges, fünfköpfiges Wahlbüro unter der Leitung von Manfred Rüegger (stv. Generalsekretär des Departements Bau Verkehr und Umwelt) eingesetzt worden.
Das Auslandschweizerwahlbüro übermittelt der Staatskanzlei die Resultate wie eine Gemeinde bzw. ein Bezirksamt. Die Resultate werden separat veröffentlicht, so dass erstmals das Abstimmungsverhalten der Auslandschweizerinnen und -schweizer ersichtlich sein wird.
Ziel elektronische Stimmabgabe
Wichtigstes Ziel der zentralisierten Registerführung beim Kanton ist es, den Auslandschweizerinnen und -schweizern noch in diesem Jahr (voraussichtlich am 28. November 2010) die elektronische Stimmabgabe zu ermöglichen.