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Erste Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit :
Aussprache mit Vertretern der Wirtschaftsverbände

Im Zentrum des Sozialpartnergesprächs von heute morgen standen die seit anfangs Juni 2004 geltende zweite Phase der Personenfreizügigkeit und die flankierenden Massnahmen. Zu einer "Einwanderungswelle" und zu missbräuchlich tiefen Lohnzahlungen ist es im Kanton Aargau bisher nicht gekommen.

Auf den 1. Juni 2004 ist die zweite Phase des Personenfreizügigkeitsabkommens Schweiz-EU/EFTA in Kraft getreten. Staatsangehörige der alten EU-Staaten und der EFTA-Staaten haben seither das Recht, ohne vorherige Kontrolle ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen - auch dann, wenn für die betreffende Stelle inländische Erwerbstätige verfügbar sind. Erwerbstätige aus EU/EFTA-Staaten müssen sich beim Migrationsamt registrieren lassen. Bis Ende Mai 2007 unterliegen sie zudem einer Kontingentierung, sofern sie mehr als vier Monate in der Schweiz arbeiten.

Flankierende Massnahmen

Eine "Einwanderungswelle" aus EU/EFTA-Staaten in den Aargau hat bisher nicht stattgefunden. Im Grenzkanton Aargau ist aber angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im benachbarten Ausland das Risiko vorhanden, dass statt Inländerinnen und Inländer vermehrt EU-Ausländerinnen und -Ausländer zu missbräuchlich tiefen Löhnen beschäftigt werden. Die "flankierenden Massnahmen", mit denen ungünstige Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verhindert werden sollen, sind daher für den Aargau von grosser Bedeutung. Aus der Tatsache, dass dem Amt für Wirtschaft und Arbeit bisher noch kein Fall von "Lohndumping" gemeldet worden ist, darf nicht geschlossen werden, dass dieses Problem im Aargau nicht besteht bzw. nicht entstehen kann. Insbesondere das Meldeverfahren und die Kontrollen an den Arbeitsorten müssen noch verbessert werden.

Kontingentsperiode 2003/2004

Während der Kontingentsperiode 2003/2004 wurden beim Migrationsamt vermehrt Gesuche um Neueinreisen eingereicht. Verglichen mit der Kontingentsperiode 2002/2003 nahm die Nachfrage bei den Kontingenten für Jahres- und Aufenthaltsbewilligungen um 352 auf 1'113 Einheiten zu. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Quartalskontingente für Aufenthaltsbewilligungen für EG-/EFTA-Staatsangehörige waren jeweils nach kurzer Zeit ausgeschöpft. Seit der Einführung des vorgängigen Meldeverfahrens für EG-/EFTA-Staatsangehörige, die bis 90 Tage erwerbstätig sind, trafen pro Tag bis zu 60 Meldungen beim Migrationsamt ein (1.6. - 31.10.2004: 4'240 Meldungen). Davon waren 64 % Meldungen für Entsandte (von ausländischen Firmen), 30 % für Arbeitskräfte für Firmen in der Schweiz und 6 % für selbständig erwerbende EG-EFTA-Staatsangehörige.

Kontingentsperiode 2004/2005

Für Erwerbstätige aus so genannten Drittstaaten kann der Kanton Aargau für die neue Kontingentsperiode 2004/2005 (1.11.04 bis 31.10.05) 123 Jahres- und 85 Kurzaufenthaltsbewilligungen erteilen. Erwerbstätige aus den neuen EU-Mitgliedstaaten kommen gegenüber der Schweiz noch nicht in den Genuss der Freizügigkeit. Für diese Arbeitskräfte hat der Bundesrat zusätzlich 700 Jahres- und 2'500 Kurzaufenthalterkontingente freigegeben. Auch für sie gelten nach wie vor die Grundsätze der Begrenzungsverordnung (BVO). Insbesondere sind die orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie der Rekrutierungsvorrang für Inländer zu überprüfen. Und zudem ist die Zulassung auf qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres