Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Ersatz Aarebrücke/Pont Neuf: Planung kann weitergeführt werden :
Der Regierungsrat hat Einwendung zum Aarauer Strassenbau-Grossprojekt behandelt

Der Zustand der Aarebrücke in Aarau hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Die Brücke weist erhebliche Schäden und Mängel auf und genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Das vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt ausgearbeitete Projekt basiert auf dem aus einem Wettbewerb hervorgegangen Siegerprojekt Pont Neuf. Es sieht anstelle einer reinen Instandsetzung den Ersatz des Brückenoberbaus und der Widerlager vor. Gegen das Projekt sind sechs Einwendungen eingegangen. Mit fünf Einwendern konnte eine Einigung erzielt werden, die noch hängige Einwendung hat der Regierungsrat nun abgewiesen.

Blick von Norden Richtung Stadt Aarau auf die zukünftige Aarebrücke "Pont Neuf" (© Christ & Gantenbein, D'lite)

Die Aarebrücke ist ein Teil der Kantonsstrasse K 107, welche die beiden Aareufer Nord und Süd miteinander verbindet. Die bestehende Brücke wurde 1948/49 gebaut und ist im Laufe der Zeit mehrmals instand gestellt worden. Der Zustand der Brücke hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Sie weist erhebliche Schäden und Mängel auf und genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Den eigentlichen Schwachpunkt aus Sicht der Brückenstatik bilden die zwei Gerbergelenke respektive Fahrbahnübergänge im Brückenmittelfeld. Die Fundation der beiden Flusspfeiler befindet sich hingegen in einem annehmbaren Zustand.

Projekt sichert wichtige Verkehrsverbindung

Aus diesem Grund soll die Brücke nicht als Ganzes, sondern nur der Brückenoberbau und die Widerlager ersetzt werden. Das heutige Verkehrsregime auf der Aarebrücke und bei den Brückenköpfen bleibt mit geringfügigen Optimierungen unverändert. Mit dem Brückenneubau sollen gleichzeitig auch die unbefriedigende Führung der Uferwege auf beiden Flussseiten, auf der Ostseite der Brücke und im Bereich der Brückenwiderlager geklärt werden. Die Wege sind zu schmal und beim Brückenwiderlager Nord ist der Weg abgewinkelt und unübersichtlich. Ein weiterer Mangel ist, dass man vom Uferweg auf der Westseite des Brückenkopfs Nord nur über eine Treppe auf die Aarebrücke gelangt.

Die Gesamtkosten für das Projekt Pont Neuf belaufen sich auf 32,89 Millionen Franken. Daran beteiligt sich die Stadt Aarau mit 9,87 Millionen Franken, auf den Kanton entfallen 23,02 Millionen Franken. Die Stimmbürgerinnen und Stimm-bürger der Stadt Aarau haben dem Kostenanteil an der Volksabstimmung vom 28. September 2014 mit 54 Prozent zugestimmt. Am 2. Juni 2015 beschloss der Grosse Rat den Kredit in der Höhe von 32,89 Millionen Franken und stimmte der Umsetzung des kantonalen Brückengrossprojekts zu.

Sechs Einwendungen eingegangen

Während der öffentlichen Auflage des Projekts im Herbst 2015 gingen sechs Einwendungen ein. Die Einwender be-mängelten neben Eingriffen auf privaten Grundstücken den Eingriff in Flora und Fauna sowie den Umgang mit dem im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgeführten Stadtbild. Mit fünf der sechs Einwendern konnte eine Einigung erzielt werden.

Am 23. August 2017 wies der Regierungsrat die noch offene Einwendung ab. Diese betraf die am Nord-West-Ufer liegende Rampe. Sie gewährleistet die Verbindung für den Langsamverkehr von der Aarebrücke zu den tiefer liegenden Aareuferwegen.

Nächste Schritte

Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich 2019 – unter dem Vor-behalt, dass die Einwendung nicht weitergezogen wird. Das Projekt Pont Neuf wurde beim Bund für das Agglomerationsprogramm dritte Generation (Finanzierungsperiode 2019–2022) angemeldet. Die Bauzeit wird rund zwei Jahre betragen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat