Erneutes Verbot der Freilandhaltung von Geflügel
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Zeitlich unbefristete Massnahme
Der Bundesrat hat erneut ein Verbot für das Halten von Geflügel und anderen Vogelarten im Freien angeordnet. Bis auf weiteres muss Geflügel in überdachten, wildvogelsicheren Gehegen gehalten werden. Begründet wird das Freilandhalteverbot mit dem Auftreten von H5N1 in Nachbarländern und der drohenden Gefahr einer direkten Einschleppung des Vogelgrippevirus über Zugvögel. Das Verbot der Freilandhaltung gilt ab kommendem Montag, 20. Februar 2006.
In den vergangenen Tagen hat sich die Situation um die Vogelgrippe weiter verschärft. Erstmals wurde das Virus H5N1 bei Wildvögeln in Italien und Deutschland festgestellt. Zudem ist das Virus in Westafrika aufgetreten, wo die Seuchenlage als besorgniserregend eingestuft werden muss. Zum Schutze des einheimischen Geflügels hat der Bundesrat heute erneut Massnahmen angeordnet. Im Zentrum steht das Freilandhalteverbot für Geflügel. Wie bereits im letzten Herbst ist sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse sowie Strausse und andere Laufvögel) im Stall oder unter einer undurchlässigen Abdeckung, mit vogelsicherem Seitenschutz zu halten. Exotischen Ziervögeln, Tauben und Greifvögel sind nicht vom Verbot betroffen. Das Verbot der Freilandhaltung ist vorerst zeitlich nicht befristet. Je nach Entwicklung der Seuchenlage in Mitteleuropa wird von den Bundesbehörden laufend eine Neubeurteilung vorgenommen.
Registrierpflicht für Geflügelhaltungen
Alle Geflügelhaltungen, also auch Hobbyhaltungen müssen amtlich registriert sein. Personen, die Hühner, Schwimmvögel und Laufvögel neu angeschafft haben, müssen die Tiere unverzüglich bei der Gemeinde registrieren lassen. Geflügelhalter, welche die Tierhaltung aufgegeben haben, sollen dies ebenfalls bei der Gemeinde melden. Die Registrierung aller Geflügelhaltungen dient der Vorsorge. Im Seuchenfall kann damit eine gute Überwachung gewährleistet werden und die betroffenen Tierhalter können rasch und effizient informiert werden.
Verdächtige Vogelfunde melden
Der kantonale Veterinärdienst ruft alle betroffenen Tierhalter und Tierhalterinnen auf, sich an das bundesrätliche Verbot zu halten. Es gilt alles zu unternehmen, um das Risiko einer Übertragung des Vogelgrippevirus von Zugvögeln auf das einheimische Geflügel zu reduzieren. Reisende dürfen zudem keine Vögel und Geflügelprodukte aus Asien, Afrika und den betroffenen europäischen Ländern mit in die Schweiz nehmen. Tote Wildvögel soll man nur mit Handschuhen anfassen. Werden mehrere tote Wildvögel innert kurzer Zeit am selben Ort gefunden, so ist der kantonale Veterinärdienst zu benachrichtigen (062 835 29 70). Dieser beurteilt den Fall und sorgt gegebenenfalls für das Einsammeln und Einsenden von verdächtigen Tieren zur Untersuchung. Verstärkte Aufmerksamkeit gilt grossen Wasservögeln wie Schwänen. Hier sollen bereits einzelne tote Tiere gemeldet werden. Tote Enten, Schwäne und andere Wasservögel sollen dem lokalen Jagdaufseher oder dem nächsten Tierarzt gemeldet werden.