Erhöhungen der Familienzulagen im Aargau per 2009
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Ab 2009 werden jährlich insgesamt rund 80 Millionen Franken zusätzlich an Familien im Aargau ausbezahlt
Der Regierungsrat hat am 29. Oktober 2008 die Botschaft für ein neues Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZG) zuhanden des Grossen Rats beschlossen. Gleichzeitig hat er mit einer einjährigen Übergangsverordnung für die termingerechte Umsetzung der höheren Familienzulagen im Aargau ab 1. Januar 2009 gesorgt.
Das Schweizer Stimmvolk hat Ende November 2006 das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) zur Vereinheitlichung der kantonal geregelten Kinderzulagen angenommen. Kernanliegen des Gesetzes ist es, die Mindestleistungen im Bereich der Kinder- und Ausbildungszulagen zu harmonisieren, ohne in die bestehenden kantonalen Organisationsstrukturen einzugreifen. Das Gesetz schliesst ferner gezielt eine Lücke, indem Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen neu in der ganzen Schweiz Familienzulagen erhalten. Das Familienzulagengesetz und die Familienzulagenverordnung treten am 1. Januar 2009 in Kraft. Der Kanton muss bis dahin für die notwendige Anschlussgesetzgebung besorgt sein.
Der vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegebene Gesetzesentwurf fand weitgehende Zustimmung. Unterschiedliche Auffassungen bestehen bei der Höhe der Familienzulagen, wo die eine Seite sich für die Übernahme der bundesrechtlichen Mindestansätze von 200 (Kinderzulagen) bzw. 250 (Ausbildungszulagen) Franken ausspricht, die andere Seite höhere Zulagen fordert. Umstritten war zudem der vom Regierungsrat vorgeschlagene Lastenausgleich unter den verschiedenen Familienausgleichskassen.
Aufgrund der Beschlüsse des Regierungsrats vom 29. Oktober 2008 erfolgt die fristgerechte Umsetzung in zwei Schritten. Mit der Verordnung über die Umsetzung des Familienzulagengesetzes wurden im Sinne einer Übergangsverordnung vorerst die rechtlichen Grundlagen geschaffen, dass ab Januar 2009 höhere Familienzulagen ausgerichtet werden. Die Kinderzulage wird von bisher 170 auf neu 200 Franken erhöht. Ab dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung (längstens bis zum 25. Altersjahr) wird neu eine Ausbildungszulage von 250 Franken ausgerichtet. Die Familienzulagen werden wie bis anhin von den Arbeitgebenden finanziert. Hochrechnungen haben ergeben, dass ab 2009 jährlich rund 80 Millionen Franken zusätzlich an Familien im Aargau ausbezahlt werden. Rund 70 Millionen Franken werden von den Arbeitgebenden (inklusive Kanton als Arbeitgebender) finanziert. Neu wird auch an Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen eine Familienzulage ausgerichtet. Die Kosten von insgesamt rund 10 Millionen Franken trägt der Kanton.
Gleichzeitig hat der Regierungsrat Botschafts- und Gesetzesentwurf für ein neues Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZG) vorgelegt. Dieser Entwurf regelt die Grundsätze der Unterstellung, Arten und Höhe der Familienzulagen, die Organisation und Zuständigkeiten sowie die Finanzierung und den Lastenausgleich. Bei den in der Vernehmlassung umstrittenen Themen schlägt der Regierungsrat Familienzulagen in der erwähnten Höhe von 200 bzw. 250 Franken vor. Zudem möchte der Regierungsrat an der Einführung eines Lastenausgleichs festhalten. Der Lastenausgleich wurde dagegen aufgrund der kontroversen Beurteilung nicht in der Übergangsverordnung für das Jahr 2009 aufgenommen. Über die Einführung eines Lastenausgleichs sollen die Beratungen im Grossen Rat letztlich Aufschluss geben.
Das neue kantonale Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG) wird auf 1. Januar 2010 in Kraft treten und die Übergangsverordnung ablösen. Der Grosse Rat soll noch in diesem Jahr die Beratungen des EG FamZG aufnehmen.