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Erhöhungen der Familienzulagen im Aargau :
Regierungsrat überweist Botschaft zur vorzeitigen Erhöhung der Kinderzulagen

Das Ergebnis der Vernehmlassung zum Vorschlag des Regierungsrats für eine vorgezogene Teilrevision des kantonalen Kinderzulagengesetzes mit einer Erhöhung der Kinderzulagen bereits per 1. September 2008 ist kontrovers ausgefallen.

Das Schweizer Stimmvolk hat Ende November 2006 das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) zur Vereinheitlichung der kantonal geregelten Kinderzulagen angenommen. Kernanliegen des Gesetzes ist es, die Mindestleistungen im Bereich der Kinder- und Ausbildungszulagen zu harmonisieren, ohne in die bestehenden kantonalen Organisationsstrukturen einzugreifen. Das Gesetz schliesst ferner gezielt eine Lücke, indem Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen neu in der ganzen Schweiz Familienzulagen erhalten.

Das Familienzulagengesetz und die vom Bundesrat am 31. Oktober 2007 beschlossene Familienzulagenverordnung werden am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der Kanton muss bis dahin die notwendige Anschlussgesetzgebung erlassen.

Aufgrund einer überwiesenen Motion, welche eine Anpassung der Familienzulagen bereits vor dem 1. Januar 2009 verlangt, hat der Regierungsrat im November 2007 eine vorgezogene Teilrevision des kantonalen Kinderzulagengesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Dabei soll die bisherige Kinderzulage von 170 Franken auf neu 200 Franken erhöht werden. Ab dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung soll neu eine Ausbildungszulage von 250 Franken ausgerichtet werden.

Das Ergebnis der Vernehmlassung hat ein kontroverses Bild gezeigt. Zwar sind sich alle Vernehmlassenden über die Erhöhung der Familienzulagen einig. Umstritten ist allerdings der Zeitpunkt der Erhöhung. Währenddem die eine Seite die Erhöhung der Zulagen bereits per 1. September 2008 vollumfänglich unterstützt, wird eine vorgezogene Teilrevision von der anderen Seite als wenig effizient abgelehnt und statt dessen die bundesrechtlich ohnehin zwingende Erhöhung per 1. Januar 2009 befürwortet. Dabei wird insbesondere unter Hinweis auf den daraus resultierenden Aufwand für alle Beteiligten geltend gemacht, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei einer vorgezogenen Erhöhung mit Wirkung für lediglich 4 Monate nicht stimme.

Der Vorschlag des Regierungsrats für eine vorgezogene Teilrevision des kantonalen Kinderzulagengesetzes geht nun an den Grossen Rat, der voraussichtlich anfangs März 2008 in 1. Beratung darüber zu entscheiden hat. Die 2. Beratung soll im Mai 2008 stattfinden, womit das revidierte Kinderzulagengesetz am 1. September 2008 in Kraft treten könnte.

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