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Erhöhungen der Familienzulagen im Aargau :
Regierungsrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren für ein neues kantonales Familienzulagengesetz.

Der Regierungsrat hat am 21. Mai 2008 den Gesetzesentwurf zu einem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZG) gutgeheissen und für die Vernehmlassung freigegeben.

Das Schweizer Stimmvolk hat Ende November 2006 das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) zur Vereinheitlichung der kantonal geregelten Kinderzulagen angenommen. Kernanliegen des Gesetzes ist es, die Mindestleistungen im Bereich der Kinder- und Ausbildungszulagen zu harmonisieren, ohne in die bestehenden kantonalen Organisationsstrukturen einzugreifen. Das Gesetz schliesst ferner gezielt eine Lücke, indem Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen neu in der ganzen Schweiz Familienzulagen erhalten.

Das Familienzulagengesetz und die vom Bundesrat am 31. Oktober 2007 beschlossene Familienzulagenverordnung werden am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der Kanton muss bis dahin die notwendige Anschlussgesetzgebung erlassen. Vorgesehen ist die Totalrevision des heutigen Gesetzes über die Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die fristgerechte Umsetzung erfolgt in zwei Schritten. Per 1. Januar 2009 wird gestützt auf Art. 26 Abs. 2 FamZG bzw. § 91 Abs. 2bis lit. b KV eine provisorische Regelung ("befristete Übergangsverordnung") getroffen. Diese Übergangsverordnung wird nach der Vernehmlassung zum total revidierten Gesetz erarbeitet, womit eine gewisse Übersicht über die Vorstellungen der politischen Parteien sowie der betroffenen Organisationen und Verbände besteht. Das neue kantonale Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG) wird dann auf 1. Januar 2010 in Kraft treten und die Übergangsverordnung ablösen.

Der vorliegende Entwurf eines kantonalen Einführungsgesetzes zum Familienzulagengesetz (EG FamZG) regelt die Grundsätze der Unterstellung, Arten und Höhe der Familienzulagen, die Organisation und Zuständigkeiten sowie die Finanzierung und den Lastenausgleich. Die Kinderzulage wird von bisher Fr. 170.- auf neu Fr. 200.- erhöht werden. Ab dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung (längstens bis zum 25. Altersjahr) wird neu eine Ausbildungszulage von Fr. 250.- ausgerichtet.

Die Vernehmlassung dauert bis am 15. August 2008. Die 1. Beratung im Grossen Rat wird im 4. Quartal 2008 stattfinden.

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