Erhöhungen der Familienzulagen im Aargau
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Teilrevision des kantonalen Kinderzulagengesetzes führt zu einer vorzeitigen Erhöhung
Der Regierungsrat hat am 14. November 2007 eine Teilrevision des kantonalen Kinderzulagengesetzes beschlossen und in die Vernehmlassung gegeben. Er setzt damit eine vom Grossen Rat am 21. August 2007 überwiesene Motion um, mit welcher eine Erhöhung der Familienzulagen im Aargau bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Familienzulagen per 1. Januar 2009 verlangt wurde.
Das Schweizer Stimmvolk hat Ende November 2006 das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) zur Vereinheitlichung der kantonal geregelten Kinderzulagen angenommen. Kernanliegen des Gesetzes ist es, die Mindestleistungen im Bereich der Kinder- und Ausbildungszulagen zu harmonisieren, ohne in die bestehenden kantonalen Organisationsstrukturen einzugreifen. Das Gesetz schliesst ferner gezielt eine Lücke, indem Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen neu in der ganzen Schweiz Familienzulagen erhalten.
Das Familienzulagengesetz und die vom Bundesrat am 31. Oktober 2007 beschlossene Familienzulagenverordnung werden am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der Kanton muss bis dahin die notwendige Anschlussgesetzgebung erlassen.
Zur Umsetzung der überwiesenen Motion, welche eine Anpassung der Familienzulagen bereits vor dem 1. Januar 2009 verlangt, schlägt der Regierungsrat eine vorgezogene Teilrevision des kantonalen Kinderzulagengesetzes vor. Dabei soll die bisherige Kinderzulage von Fr. 170.-- auf neu Fr. 200.-- erhöht werden. Ab dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung soll neu eine Ausbildungszulage von Fr. 250.-- ausgerichtet.
Der Regierungsrat ist allerdings der Auffassung, dass eine vorgezogene Teilrevision von der Sache her nicht effizient ist, weil eine Anpassung der Zulagensätze während des laufenden Kalenderjahres mit hohem administrativen Aufwand (arbeitgeberseitig und verwaltungsseitig) verbunden ist.
Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Dezember 2007. Die zwei Beratungen im Grossen Rat sollen bis im Mai 2008 stattfinden, womit ein Inkrafttreten des revidierten Kinderzulagengesetzes per 1. September 2008 möglich wäre.