Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushaltungen neu geregelt
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Ab 2009 bieten die meisten Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Aargauischen Apotheken und Drogerien eine Entsorgungslösung an
Mit dem Inkrafttreten des Einführungsgesetzes zum Umweltrecht am 1. September 2008 gehört es neu zu den Aufgaben der Gemeinde, mindestens einmal im Jahr eine Spezialsammlung für Sonderabfälle aus Haushaltungen anzubieten. Ein Vertrag zwischen dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt und den beiden Kantonalverbänden der Apotheken und Drogerien erlaubt es den Gemeinden ab 2009, diese neue Aufgabe optimal und kostengünstig zu erfüllen.
Seit dem 1. September 2008 ist das Einführungsgesetz zum Umweltrecht in Kraft. Dieses verlangt von den Gemeinden, mindestens einmal im Jahr eine Spezialsammlung für Sonderabfälle aus Haushaltungen anzubieten. Dazu gehören beispielsweise Farben, Lösungsmittel, Altmedikamente oder Düngerreste. Für die Umsetzung dieses Gesetzes hat der Kanton nun, gemeinsam mit den Aargauischen Verbänden der Drogerien und Apotheken, ein Entsorgungsmodell entwickelt. Die Gemeinden können künftig die Drogerien und Apotheken als kommunale Sammelstellen für Sonderabfälle aus Haushaltungen bezeichnen. Diese Sammelstellen verfügen über das nötige Fachwissen und haben gegenüber einer einmal im Jahr durchgeführten Spezialsammlung den Vorteil, dass sie ganzjährig zur Verfügung stehen. Im Gegenzug finanzieren die Gemeinden das Einsammeln sowie die umweltgerechte Entsorgung der Sonderabfälle bei den Drogerien und Apotheken mit 60 Rappen pro Einwohner, pro Einwohnerin. Diese Lösung ist in den meisten Fällen kostengünstiger, als ein eigenständiges Entsorgungskonzept für jede einzelne Gemeinde.
Mit der operativen Umsetzung des Vertrags wird eine Geschäftsstelle beauftragt. Ein Kontrollorgan, bestehend aus einer Vertretung der Gemeindammännervereinigung, des Gemeindeschreiberverbands und des Bauverwalterverbands sowie den beiden Präsidenten der Fachverbände überwacht die Einhaltung des Vertrags. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Es spricht für die Qualität der vorgeschlagenen Lösung, dass 214 von den 229 Aargauer Gemeinden dieses Vorgehen begrüssen. Sie repräsentieren rund 550 000 oder 92 Prozent der Einwohnerschaft des Kantons Aargau. Die zehn Gemeinden des Gemeindeverbands Abfallbewirtschaftung unteres Fricktal (GAF) haben verbandsintern bereits eine vergleichbare Lösung aufgebaut und wollen diese beibehalten. Fünf Gemeinden haben ausdrücklich auf ein Mitmachen verzichtet und wollen eine eigene Lösung anbieten.