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Entscheid über Gesuche von Kanton und Gemeinden steht bevor :
Investitionsprogramm des Bundes: 92 kommunale Gesuche

92 kommunale Aargauer Gesuchsteller - vor allem Gemeinden - aber auch der Kanton sollen 1998 einen Anteil der Investitionszulage der Eidgenossenschaft, zusammen rund 13 Millionen Franken, erhalten. Die Aufwendungen sollen später wieder eingespart werden.

Am 30. April 1997 beschlossen die Eidgenössischen Räte eine Konjunkturspritze für die Schweizer Wirtschaft. Der Aargau erhält vorweg rund 60 Millionen Franken für die Sanierung der A1. Dazu stehen für den Kanton von den 200 Millionen Franken des allgemeinen Programms insgesamt 13.1 Millionen Franken zur Verfügung. Damit kann bis 1999 ein zusätzliches Auftragsvolumen von etwa 80 Millionen Franken ausgelöst werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Gemeinden und anderen kommunalen Trägern öffentlicher Aufgaben für deren Projekte zwei Drittel der Gelder (über 8 Millionen Franken) zukommen zu lassen und den Rest von knapp 5 Millionen für dringliche kantonseigene Sanierungsprojekte vorzusehen. Der Kanton soll diese Bauausgaben nicht einfach zusätzlich tätigen, sondern sie nur nach Massgabe des Finanzplanes vorziehen und durch spätere Einsparungen kompensieren.

Projekte der Gemeinden
Der Regierungsrat setzt sich für die Chancengleichheit unter den Gemeinden ein. Er hat alle Gemeinden, insbesondere auch kleinere aufgefordert, ihre Gesuche bis zum 15. September 1997 bei der Koordinationsstelle des Kantons (Stabsstelle für Wirtschaftsfragen im Finanzdepartement) einzureichen. Das Vorgehen berücksichtigt die Gemeindestruktur (232 Gemeinden), die Regionen, die verschiedenen Infrastrukturbereiche und strebt die qualitativ gleichbleibende Beurteilung der Gesuche an. Innovative Projekte, wie zum Beispiel wärmetechnische Verbesserungen, wurden bevorzugt.

Kantonale Projekte
Der für kantonale Projekte vorgesehene Betrag von knapp fünf Millionen Franken wird auf Hochbau-projekte mit einem Anteil von 70 Prozent des Bundesbeitrags und Tiefbauprojekte mit einem Anteil von 30 Prozent aufgeteilt. Die Gelder werden für reine Werterhaltung eingesetzt. Das Bauvolumen beträgt rund 32 Millionen Franken. Die Nettobelastung für die zeitlich vorgezogenen Projekte des Kantons beträgt knapp 23 Millionen Franken.

Der Bund entscheidet noch im November
Der Kanton hat die Gesuche an den Bund weitergeleitet. Das Bundesamt für Konjunkturfragen wird möglicherweise noch im November über die einzelnen Gesuche entscheiden und die Gesuchsteller direkt benachrichtigen.

  • Staatskanzlei