Entlastung von Justiz- und Verwaltungsbehörden
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Gesamtbericht dem Grossen Rat unterbreitet
Im Rahmen der Justiz- und Verwaltungsrechtspflegereform 2 schlägt der Regierungsrat weitere Massnahmen zur Effektivitätssteigerung und damit zur Entlastung des Obergerichts und der verwaltungsinternen Rechtspflege vor.
Mit dem Gesetz und dem Dekret über Massnahmen zur Erneuerung der Justiz, die beide auf den 1. März 1998 in Kraft getreten sind, konnte eine erste Etappe der Reform der aargauischen Gerichte abgeschlossen werden (Justizreform 1). Der Grosse Rat hat den Regierungsrat mit dem Regierungsprogramm 1997/2000 beauftragt, noch weiter zu gehen und eine umfassende Prüfung der Möglichkeiten zur Entlastung von Justiz- und Verwaltungsbehörden im Bereich der Rechtsprechung vorzunehmen.
Mit dem Projekt "Justiz- und Verwaltungsrechtspflegereform 2" wird dieser Auftrag umgesetzt. Betroffen sind die Gerichtsorganisation, sämtliche Rechtsmittelverfahren (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtspflege, Rechtspflege in Sozialversicherungssachen), die Ausführungsgesetzgebung zum SchKG und das Anwaltsrecht. In einem ersten Schritt unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Gesamtbericht mit Leitsätzen. Damit soll die Stossrichtung für die anschliessenden Gesetzesänderungen festgelegt werden.
An einer Medienkonferenz in Aarau erläuterten am Donnerstag Regierungsrat Kurt Wernli, Obergerichtspräsident Ernst Roduner und Gesamtprojektleiter Werner Huber den Handlungsbedarf. Regierungsrat Kurt Wernli: "Ziel der Justizreform 2 ist es, die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, welche von kostengünstig arbeitenden Gerichten in den Bezirken und im Kanton ein speditiv durchgeführtes Verfahren und einen qualitativ guten Entscheid erwarten. Wir setzen alles daran, dass die ersten Vorlagen des Regierungsrates an den Grossen Rat für die Revision unserer Justizerlasse schon im Verlaufe des nächsten Jahres bereit sein werden."
Die seit mehreren Jahren andauernde ausserordentliche Belastung fast aller Gerichte hat dazu geführt, dass die Vereinfachungen in den Verfahrensabläufen bereits stark ausgeschöpft worden sind. Mit der Einführung des Systems RAGA/ROGA hat sich die Justiz auch die Vorteile der elektronischen Datenverarbeitung vor allem im administrativen Bereich zunutze gemacht.
Die juristische Denkarbeit kann durch Informatikmittel lediglich unterstützt, nicht aber ersetzt werden. Die Justizarbeit ist sehr personalintensiv, weshalb der Rationalisierung zum vornherein Grenzen gesetzt sind. Gleichwohl werden die Verfahrensabläufe in der Justiz auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten mittels Beizug externer Fachleute noch zu überprüfen sein.
Für das gesamte Projekt "Justizreform 2" wird 1999, 2000 und 2001 mit externen Kosten von rund 50'000 Franken pro Jahr gerechnet. In diesem Betrag sind die Aufwendungen für die betriebswirtschaftliche Analyse noch nicht enthalten.