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Engere Zusammenarbeit von Kantons- und Gemeindepolizei :
Umsetzung der Aargauer Polizeireform ab 1. Januar 2007

Das neue Polizeigesetz tritt per 1. Januar 2007 in Kraft. Die Gemeinden sind ab diesem Zeitpunkt für die lokale Sicherheit zuständig. Um eine einheitliche Praxis zu gewährleisten und auf Ereignisse rasch und koordiniert reagieren zu können, hat der Gesetzgeber der Kantonspolizei die Führungsrolle übertragen.

Im Kanton Aargau nehmen Kantons- und Gemeindepolizei gemeinsam die Verantwortung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wahr. Die Hauptaufgabe der kommunalen Polizeien ist die Gewährleistung der lokalen Sicherheit. Die Hauptaufgabe der Kantonspolizei ist die Bekämpfung der Kriminalität. Kantons- und Gemeindepolizei werden in Zukunft noch enger zusammenarbeiten.

Zusammenarbeit

Die Gemeinden können die Aufgaben der lokalen Sicherheit mittels eigenen Kräften, im Verbund mit anderen Gemeinden oder durch Einkauf der Leistungen bei der Kantonspolizei erfüllen. Um eine einheitliche Praxis zu gewährleisten und auf Ereignisse rasch und koordiniert reagieren zu können, hat der Gesetzgeber der Kantonspolizei die Führungsrolle übertragen. In der Zusammenarbeit mit den kommunalen Polizeiorganisationen geht es vor allem darum, die richtigen Schlüsse aus den Sicherheitsanalysen zu ziehen und koordinierte Aktionen durchzuführen.

Bürgerbedürfnisse

In Gemeinden, die eine selbständige Gemeindepolizei haben oder einer Regionalpolizei angeschlossen sind, obliegt dem Gemeinderat die strategische Führung der Gemeindepolizei, d.h., er kann mit eigenen Polizeikräften lokale Schwergewichte schaffen bei Problemen wie Sprayereien, Ruhestörungen, Gewalt an Schulen. Lokale Sicherheit berührt die Bevölkerung sehr intensiv, da ihr direktes Umfeld betroffen ist. Lokale Sicherheit heisst vor allem Prävention und sichtbare, uniformierte Präsenz. Die Polizeikräfte der Gemeinden bilden die Schnittstelle zur Bevölkerung.

Aufgabenspektrum

Die Kantonspolizei sorgt im Rahmen ihrer Führungsverantwortung für die optimale Einbindung ihrer lokalen Polizeipartner. Die Aufgabenteilung zwischen der Kantonspolizei und den kommunalen Polizeiorganisationen ist ein ineinandergreifendes Räderwerk: Die Kantonspolizei ist Kriminal- und Sicherheitspolizei, die Gemeinden konzentrieren sich auf das Community Policing. Die Kantonspolizei und die Vereinigung Aargauischer Gemeindepolizeien haben gemeinsame Jahresziele festgelegt: u.a. weniger Verkehrsopfer, mehr Fahndungserfolge und kürzere Interventionszeiten.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres