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Einstellung des Verfahrens gegen zwei Polizisten

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat das Strafverfahren gegen zwei Kantonspolizisten wegen Verdacht auf Tierquälerei eingestellt.

Die getätigten Untersuchungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass die beiden Kantonspolizisten, die während eines dienstlichen Einsatzes eine verletzte Katze betreuen mussten, ihren Pflichten vollumfänglich nachgekommen sind.

Ausstandsbegehren gutgeheissen

Auf Antrag der zunächst zuständigen Staatsanwältin war ein von dieser eingereichtes Ausstandbegehren vom Obergericht mit der Begründung gutgeheissen worden, dass eine objektive Fallführung nicht mehr gewährleistet sei. Das Verfahren wurde deshalb zur Durchführung und Abschluss der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zugeteilt.

Medienkampagne mit breitem Echo

Die Eröffnung des Strafverfahrens gegen zwei Polizisten der Kantonspolizei wegen Verdachts auf Tierquälerei hatte eine Medienkampagne zur Folge gehabt, in welcher das Verhalten der zuständigen Staatsanwältin in breiter Öffentlichkeit thematisiert wurde. Eröffnet worden war das Strafverfahren, weil von Amtes wegen zu prüfen war, ob das Zurücklassen bzw. das Versorgen einer verletzen Katze durch die Polizei pflichtgemäss durchgeführt worden war.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres