Einstellung der mobilen Abgas-Nachkontrollen
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Abgasbeanstandungen haben abgenommen
Die mobilen Abgas-Nachkontrollen sind in erster Linie eingeführt worden, um die Umstellung auf Katalysator-Fahrzeuge zu fördern. Dieses Ziel ist heute weitgehend erreicht. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die mobilen Kontrollen nicht mehr weiterzuführen.
Die Ueberprüfung der Abgas-Wartungsarbeiten der Garagen erfolgt im Strassenverkehrsamt (StVA) oder in ausgelagerten Prüfstellen im Rahmen der periodischen Fahrzeugprüfungen. Zusätzlich hat das StVA seit 1986 mobile Abgas-Nachkontrollen durchgeführt.
Seit 1986 sind die Abgasgrenzwerte laufend verschärft worden. Ueber 90 % der Personenwagen mit Benzinmotor sind heute mit einem Katalysator ausgerüstet.
Die Abgasbeanstandungen haben sukzessive abgenommen und liegen heute bei rund 2 %. Dies auch deshalb, weil die Wartungsarbeiten durch die Garagen qualitativ gut ausgeführt werden.
Im Rahmen der verkehrspolizeilichen Ueberwachung kann die Polizei ohne Mithilfe des StVA feststellen, ob die obligatorische Wartung durchgeführt worden ist (Kontrolle des Wartungspasses) und ob die Auspuffanlagen äusserliche Defekte aufweisen.
Aufgrund der Kosten-Nutzen-Analyse ist es deshalb sinnvoller, anstelle der mobilen Abgas-Nachkontrollen die zusätzliche Kapazität für periodische Nachprüfungen im StVA zu verwenden.