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Einschneidende Auswirkungen auch im Aargau :
Sparmassnahmen des Bundes im Bereich des Verkehrs auf Schiene und Strasse

Geben National- und Ständerat nicht noch massiv Gegensteuer, wird sich das "Entlastungsprogramm 3 des Bundes" im Kanton Aargau auf den Bereich Verkehr sehr einschneidend auswirken.

Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am Mittwoch die Kantone - darunter auch eine Delegation aus dem Aargau - über die geplanten Sparmassnahmen des Bundesrates im Bereich Verkehr orientiert. Würde das "Entlastungsprogramm 3" in dieser Form realisiert, wären die Auswirkungen für die Kantone drastisch. So hätte auch der Aargau erneut zusätzliche Lasten zu übernehmen, sollen im Bereich des Verkehrs nicht massive Abstriche gemacht werden. Primär will der Bundesrat bei den Investitionen und nicht beim Unterhalt sparen. Brisant an den vorgeschlagenen Massnahmen ist unter anderem die Tatsache, dass der Bundesrat zweckgebundene Mittel (Fonds zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und Mineralölsteuer für Strassenaufgaben) zur Sanierung der Bundeskasse verwenden will.

Infrastruktur-Projekte des öffentlichen Verkehrs im Rahmen der "Bahn 2000, 2. Etappe" könnten nur mit Verzögerung realisiert werden. Im Kanton Aargau wären davon geplante Kapazitätssteigerungen im Korridor Basel - Olten - Aarau - Limmattal betroffen. Die Kürzungen der Bundesbeiträge könnten auch zu einem massiven Abbau des Regionalverkehrs-Angebotes führen: Die Ausdünnung des Taktfahrplans, die Einstellung verschiedener Bus- und Bahnlinien am Abend und an Wochenenden oder gar die Stilllegung von Bahnstrecken oder Buslinien wären denkbare Folgen der Mittelkürzung. Zusätzlich müssten auch Streichungen beim Programm für die Aufwertung der Regionalbahnhöfe hingenommen werden.

Für das Aargauer Strassenbau-Programm würde die Realisierung des "Entlastungsprogramms 3 des Bundes" bedeuten, dass vom Bund definitiv genehmigte Projekte durchgezogen, noch nicht bewilligte aber zurückgestellt würden. Aus heutiger Sicht kann davon ausgegangen werden, dass die Nationalstrassen-Vorhaben am Baregg (sicherheitstechnische Erneuerung der alten Tunnelröhren), in Rheinfelden ( A3-Zubringer und Verbindung nach Deutschland) und auch die Gesamterneuerung der A2 von der Verzweigung Wiggertal bis Reiden voraussichtlich gebaut werden können.

Hingegen wäre die Realisierung der bundesbeitragsberechtigten Strassenbauvorhaben, welche der Bund wegen hängiger Einsprachen oder aus technischen Gründen (z.B. Tunnelsicherheit) noch nicht definitiv genehmigt hat, in Frage gestellt. Vom zuständigen Bundesvertreter konkret genannt wurde das Projekt Ennetbaden, für welches vorläufig keine Bundesmittel mehr zur Verfügung gestellt würden. Unter Umständen könnten auch die Projekte Zufikon-Lieli-Birmensdorf, Aarburg, sowie die zu sanierenden A1-Abschnitte Wettingen-Dietikon und Lenzburg-Birrfeld betroffen sein. Zusätzlich müsste auch der Bau von Lärmschutzmassnahmen an National- und Kantonsstrassen verschoben werden.

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