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Einsatz von Zivilschutz und Feuerwehr für Sicherheitspatrouillen :
Brief des Regierungsrates an die Gemeinderäte

Einzelne Gemeinden lassen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität Angehörige des Zivilschutzes oder der Feuerwehr patroullieren. In diesem Zusammenhang stellen sich praktische rechtliche, aber auch grundsätzliche politische Fragen. Der Regierungsrat greift diese in einem Schreiben an die Gemeinderäte auf, dem er je ein Merkblatt des Aargauischen Versicherungsamtes und der Abteilung Zivile Verteidigung beigelegt hat.

An die Gemeinderäte im Kanton Aargau

Einsatz von Zivilschutzorganisationen und Angehörigen der Feuerwehr zur Unterstützung der Polizeikräfte

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeindeammänner
Sehr geehrte Mitglieder der Gemeinderäte
Nach unseren Informationen werden im Rahmen der Aktion "CRIME STOP" der Kantonspolizei Aargau zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität in einzelnen Gemeinden des Kantons Aargau ausgewählte Teile der Zivilschutzorganisation sowie Angehörige der Feuerwehr während der Abendstunden zur Unterstützung der Polizeikräfte als Quartierpatrouillen eingesetzt.
Der Regierungsrat respektiert und verdankt diesen Einsatz von Zivilschutzangehörigen und Feuerwehrleuten, welcher im Interesse der Bevölkerung erbracht wird. Trotzdem betrachtet er diese Aktivitäten mit einer gewissen Besorgnis. Auch wenn sich die Patrouillen auf eine präventive Präsenz sowie auf die Beobachtung und Meldung verdächtiger Aktivitäten beschränken, so werden sie für diese Aufgaben nur minimal ausgebildet, und es kann eine Gefährdung der eingesetzten Personen nicht völlig ausgeschlossen werden. Aus der Sicht der Regierung kann deshalb ein Sicherheitseinsatz von Personen, welche nicht der Polizei angehören, nur als kurzfristige Notlösung in Frage kommen im Sinne eines subsidiären Mittels.

Längerfristig kann die Sicherheit der Bevölkerung nur durch polizeiliche Massnahmen sichergestellt werden. Diese Aufgabe fällt in den Gemeinden in erster Linie der Gemeindepolizei zu. Die Gemeinderäte haben deshalb für die nötige Ausbildung der Polizeikräfte zu sorgen, die dann auch professionell einwandfrei ausgebildet und ausgerüstet werden können. Gerade im Bereich der Gemeindepolizei bestehen gute Möglichkeiten für eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, was die Basis für bessere und kostengünstigere Lösungen bildet.

Sollten Sie trotzdem im Sinne einer Uebergangslösung Angehörige der Zivilschutzorganisation oder der Feuerwehr für Patrouillendienste einsetzen wollen, geben Ihnen die beiliegenden Merkblätter die nötigen Informationen über einzuhaltende Vorschriften. Wichtig ist insbesondere, dass nur Personen eingesetzt werden dürfen, welche diesem Einsatz zustimmen (Freiwillige), dass diese nicht bewaffnet werden dürfen und dass sich der Einsatz auf Patrouillieren, Beobachten und Melden zu beschränken hat.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für Ihre Bemühungen um die Sicherheit in Ihrer Gemeinde.

IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES

Landstatthalter: Dr. Thomas Pfisterer

Staatsschreiber: Marc Pfirter

  • Staatskanzlei