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Einnahmen aus der LSVA für den Aargau: Vermeidung von externen Strassenkosten :
Klare Ja-Mehrheit in der Kommission des Grossen Rates zur vorgesehenen Verwendung des aargauischen LSVA-Anteils

Mit 10 zu 6 beantragt die grossrätliche Kommission dem Kantonsparlament, die Änderung des Strassenbaugesetzes gutzuheissen. Damit wird der aargauische Anteil an der LSVA je rund zur Hälfte in die Vermeidung von externen Kosten des Strassenverkehrs und in allgemeine Strassenbauvorhaben fliessen.

Der aargauische Anteil an der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) soll entsprechend der vom Bund vorgeschriebenen Zweckbindung der bestehenden Strassenrechnung zufliessen. Neben dem Bau, Unterhalt und Betrieb der Kantons- und Nationalstrassen muss die Strassenrechnung aber gleichzeitig zusätzliche Aufgaben finanzieren. Diese neuen Aufgaben dienen der Vermeidung von externen Strassenkosten und beanspruchen rund die Hälfte des LSVA-Anteils; die andere Hälfte wird für die Finanzierung von allgemeinen Strassenbauvorhaben als teilweise Kompensation für wegfallende Bundesbeiträge eingesetzt.

Unter dem Präsidium von René JeanRichard (FDP, Lenzburg) und in Anwesenheit von Landammann Thomas Pfisterer und Mitarbeitern des Baudepartements hat die Kommission am Freitag die Botschaft zu Ende beraten. Sie beschloss einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung kamen die unterschiedlichen verkehrspolitischen Standpunkte zum Ausdruck. Einerseits wurden Begehren nach Verschärfung der Zweckbindung geäussert: Weil heute insbesondere für Werterhalt in der Strassenrechnung zu wenig Mittel zur Verfügung stehen, seien die neuen Aufgaben zur Vermeidung von externen Strassenkosten einzuschränken. Dem gegenüber standen Begehren nach Ausweitung des Verwendungszwecks für den LSVA-Anteil zur umfassenden Abgeltung von externen Kosten, auch zur Behebung von bereits entstandenen Schäden. Insgesamt konnte sich die Kommission im Laufe der Beratung dem vom Regierungsrat vorgeschlagenen Mittelweg weitgehend anschliessen: Je rund die Hälfte für die Vermeidung von externen Kosten des Strassenverkehrs und für allgemeine Strassenbauvorhaben. Einzig die Beiträge an das kantonale Wanderwegnetz mochte sie nicht explizit im Gesetzestext verankert wissen. Nebst redaktionellen Anpassungen schlägt die Kommission vor, im neuen Strassengesetz festzulegen, dass Verkehrsbussen von National- und Kantonsstrassen zu Gunsten der Strassenrechnung verwendet werden. Ferner will sie prüfen lassen, inwieweit die Einnahmen des Strassenverkehrsamtes in der Strassenrechnung berücksichtigt werden sollen.

Der Grosse Rat wird die Änderung des Strassenbaugesetzes (neu: Strassengesetz) voraussichtlich noch im März 2000 in erster Lesung beraten.

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