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Einkaufszentren und Fachmärkte: Standortfestsetzung im Einzellfall statt Positivplanung :
Der Regierungsrat beantwortet Motion und Postulat

Der Regierungsrat will keinen Planungsstopp für Einkaufszentren und Fachmärkte im Aargau, aber bessere Grundlagen für Standortentscheide im Richtplan.

Mit der Motion Edith Lüscher, Staufen, wird der Regierungsrat eingeladen, im Sinne einer abgestimmten Positivplanung den Richtplan durch ein geeignetes Standortkonzept für Fachmärkte, Einkaufszentren und weitere Bauten mit grossem Publikumsverkehr zu ergänzen. Dabei seien lufthygienischen, verkehrlichen, siedlungspolitischen, versorgungstechnischen, raumplanerischen und wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Das Postulat Rosi Magon, Windisch, verlangt bis zum Erlass eines solchen Standortkonzepts einen Planungsstopp für solche Bauten und Anlagen.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau weist in seiner Beantwortung darauf hin, dass die in den letzten zwei Jahren vorgenommenen Festsetzungen von Standorten für Fachmärkte und Einkaufszentren in Hunzenschwil, Rothrist und Oftringen aufgrund einer stufengerechten Abwägung der Interessen im Richtplan erfolgt sind. Der Staat hat keine Befugnis festzustellen, ob es einen Einkauszenter braucht oder nicht. Er kann lediglich die Rahmenbedingungen für diese Standorte bestimmen und muss sich auf die Wahrung der öffentlichen Interessen beschränken. Eine Positivplanung, die auf Vorrat die Standorte von Einkaufszentren und Fachmärkten im Richtplan festlegt, lehnt der Regierungsrat ab. Rechtliche, politische und marktwirtschaftliche Gründe sprechen gegen diesen Weg.

Die bisherigen Erfahrungen mit solchen Zentren legen es aber nahe, die Grundlagen für die Interessenabwägung im Einzelfall auszubauen. Für die stark genutzten Räume des Kantons sollen deshalb Nutzungs- und Verkehrspotentialabschätzungen ausgearbeitet werden, welche die Beurteilung der Ansiedlung von weiteren Vorhaben mit hohem Verkehrsaufkommen und Umweltbelastungen in einem übergeordneten Zusammenhang erlaubt. In einer regionale Gesamtsicht über die möglichen Nutzungen, vor allem in den Industrie- und Gewerbezonen, die verfügbaren Verkehrskapazitäten und die Belastungen der Umwelt soll der Entwicklungsspielraum aufgezeigt werden. Bei der Interessenabwägung im Einzelfall können dann die Rahmenbedingungen formuliert und kann auf die Konsequenzen aufmerksam gemacht werden.

In diesem Sinne ist der Regierungsrat bereit, die Anliegen der Motionärin als Postulat entgegenzunehmen. Der Erlass eines Planungsstopps für Einkaufzentren und Fachmärkte, als vorsorgliche Massnahme, ist unverhältnismässig und unnötig und daher abzulehnen.

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