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Einheitliche Feiertagsregelung :
Regierungsrat eröffnet Anhörungsverfahren

Im Aargau gelten von Region zu Region unterschiedliche Feiertage. Die übrigen Kantone kennen nur einheitliche kantonale Feiertagsregelungen. Zur Steigerung der Standortattraktivität soll jetzt auch im Aargau eine einheitliche Regelung geschaffen werden.

Die Kantone können gemäss Arbeitsgesetz nebst dem 1. August bis zu acht weitere Feiertage den Sonntagen gleichstellen. Der Kanton Aargau hat bei der Bestimmung dieser Tage bis jetzt stark auf lokale und regionale Traditionen Rücksicht genommen und von Region zu Region unterschiedliche Regelungen getroffen. Kein anderer Kanton kennt eine derart unübersichtliche Feiertagsregelung.

Diese Vielfalt führt immer wieder zu Problemen und behindert die Wirtschaft. Der Regierungsrat will daher auch im Aargau eine kantonal einheitliche Feiertagsregelung einführen. Überall im Aargau sollen inskünftig einheitlich folgende Feiertage den Sonntagen gleichgestellt werden: Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag. Es handelt sich dabei weitgehend um jene Feiertage, die auch in den benachbarten Wirtschaftskantonen Zürich und Basel als Feiertage gelten. Der Regierungsrat hat heute zur neuen Feiertagsregelung bei Gemeinden, Parteien, Landeskirchen und Verbänden ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Es dauert bis 30. Juni 2005.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres