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Eingliederung der Lehrerpersonalvorsorge in die APK rückt näher :
Delegiertenversammlung der Aargauischen Pensionskasse

An der ordentlichen Delegiertenversammlung der Aargauischen Pensionskasse vom 27. Mai 2003 wurde die Jahresrechnung 2002 einstimmig genehmigt. Dies nachdem die Kontrollstelle der APK auch für das Jahr 2002 attestierte, dass Jahresrechnung, Geschäftsführung und Vermögensanlage den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Beim zweiten wichtigen Geschäft ging es um die Eingliederung der Lehrerpersonalvorsorge in die APK. Die dafür notwendige Teilrevision der Statuten und Versicherungsbedingungen wurde von den Delegierten einstimmig gutgeheissen. Damit die Überführung per 1. Januar 2004 erfolgen kann, sind noch folgende Schritte erforderlich:

- Genehmigung der Teilrevision durch den Grossen Rat
- Regelung der Details in Vereinbarungen zwischen der APK und dem Regierungsrat sowie zwischen der APK und der Aargauischen Lehrerwitwen- und -waisenkasse (ALWWK)
- Formeller Auflösungs- und Überführungsbeschluss der ALWWK
Die APK ist zuversichtlich, dass im Laufe der nächsten Monate die Vorbereitungsarbeiten für die Eingliederung abgeschlossen werden können.

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