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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzu-lagen verabschiedet :
Mindestansätze der Kinder- und Ausbildungszulagen nun auch für den Kanton Aargau

Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) diskutiert über Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen sowie über den Lastenausgleich unter den Familien-ausgleichskassen.

Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und So-zialwesen (GSW) hat in 1. Beratung das Einführungs-gesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen verabschiedet. Eingehend diskutiert wurde die Höhe der Zulagen. Mit 200 (bisher 170) Franken Kinderzula-gen und neu 250 Franken Ausbildungszulagen werden die Mindestansätze des Bundes übernommen. Anträge auf noch höhere Kinder- und Ausbildungszulagen so-wie auf eine Geburtszulage fanden keine Mehrheit.

Kontrovers diskutierten die Kommissionsmitglieder über einen Lastenausgleich unter den verschiedenen Familienausgleichskassen. Weil die Familienaus-gleichskassen ihre schlechten und guten Risiken kaum beeinflussen können, handelt es sich dabei um einen Risikoausgleich. Schliesslich hat sich eine sehr knappe Mehrheit für die Einführung des Lastenausgleiches unter den Kassen ausgesprochen.

Der neu im Gesetz verankerte Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen von Nichterwerbstätigen er-hielt die Zustimmung und wurde insofern präzisiert, dass Erwerbstätige, welche unter jährlich 6 840 Fran-ken (Einkommen kleiner als der halbe jährliche Betrag der minimalen vollen Altersrente der AHV) verdienen, wie Nichterwerbstätige im Sinne des Familienzulagen-gesetzes behandelt werden.

Der Vorstoss für Zulagen an Selbständigerwerbende fand keine Mehrheit in der Kommission. Das Gesetz wird per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

  • Grosser Rat