Einführung von kantonalen Einsatzleitenden im Bereich Sanität
Die Kommission für Gesundheit und Soziales (GSW) stimmt der Änderung des Dekrets über die Entschädigung von nebenamtlich tätigen Personen im Gesundheitswesen zu.
Nachdem der Grosse Rat am 7. Januar 2014 die Dekretsänderung verbunden mit der Forderung nach einer abgeschlossenen Gefährdungsanalyse zurückgewiesen hat, wurde dem Grossen Rat eine überarbeitete Botschaft vorgelegt.
Der Stand der Umsetzung der Gefährdungsanalyse zeigt, dass sämtliche Defizite entweder bereits behoben oder aber in Bearbeitung sind. Der Grosse Rat ist für das Projekt "Einsatzleitung Sanität" zuständig. Die zahlreichen Fragen in Zusammenhang mit der Einführung von zwölf kantonalen Einsatzleitenden im Bereich Sanität wurden beantwortet. Die Kommission für Gesundheit und Soziales (GSW) hat die Dekretsänderung sodann einstimmig gutgeheissen.
Im Kanton Aargau existieren im Gegensatz zu den Nachbarkantonen keine speziell ausgebildeten "Einsatzleiterinnen Sanität" beziehungsweise "Einsatzleiter Sanität", welche die Aufgabe der Führung im Ereignisfall wahrnehmen könnten. Um einen 24-Stunden-Betrieb an 365 Tagen gewährleisten zu können, sind mindestens zwölf "Kantonale Einsatzleitende Sanität" zu rekrutieren. Diese leisten neben ihrer Anstellung in einem aargauischen Rettungsdienst Pikettdienst und sind im Ereignisfall in Alarmbereitschaft. Zur Ausrichtung einer Pikettentschädigung muss das Dekret über die Entschädigung von nebenamtlich tätigen Personen im Gesundheitswesen (DEPG) revidiert werden.
Die Vorlage wird voraussichtlich im November 2014 im Grossen Rat beraten. Die Einführung ist auf Januar 2015 vorgesehen.