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Einführung der Säumigenliste geht in Anhörung :
Teilrevision des Einführungsgesetzes über die Krankenversicherung

Die Liste der säumigen Versicherten (Säumigenliste) wird im Kanton Aargau spätestens am 1. Januar 2015 eingeführt. Dies geschieht durch eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG). Damit nimmt der Regierungsrat Aufträge aus zwei parlamentarischen Vorstössen vom November 2010 und Mai 2013 auf, welche die Einführung einer solchen Liste gefordert haben.

Die sogenannte Säumigenliste ist in verschiedenen Kantonen ein Thema, seit das System des Leistungsaufschubs für fällige Krankenkassenausstände Anfang 2012 aufgehoben und die Möglichkeit der Führung einer kantonalen Liste der säumigen Versicherten im KVG verankert wurde. Im gleichen Zug wurden die Kantone verpflichtet, 85 Prozent der Gesamtforderungen aus der obligatorischen Grundversicherung (ausstehende Prämien und Kostenbeteiligung sowie Verzugszinsen und Betreibungskosten) zu übernehmen, die zur Ausstellung eines Verlustscheins führten.

Kostenübernahme automatisch aufgeschoben

Bis Ende 2011 funktionierte das System wie folgt: Die Versicherer mussten nach erfolgloser Mahnung für unbezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen die säumigen Versicherten zwingend betreiben. Sobald im Betreibungsverfahren das Fortsetzungsbegehren gestellt wurde, schoben die Versicherer automatisch die Übernahme der Kosten für Leistungen auf, bis sämtliche Ausstände beglichen waren. Dieser Leistungsaufschub blieb bestehen, bis die Ausstände sowie die Verzugszinsen und Betreibungskosten ganz abbezahlt waren. Erst dann beglichen die Krankenversicherer die offenen Rechnungen für medizinische Leistungen, die während des Leistungsaufschubs erbracht wurden.

Bessere Zahlungsmoral, weniger Verlustscheine

Der Aargau will von der Möglichkeit, eine kantonale Liste der säumigen Versicherten Gebrauch machen und führt damit das Instrument des altrechtlichen Leistungsaufschubs wieder ein. Ausgenommen vom Leistungsaufschub sind die Kosten von Notfallbehandlungen. Durch die Säumigenliste soll eine generelle Verbesserung der Zahlungsmoral und eine Reduktion der Verlustscheine aus unbezahlten Krankenkassenforderungen, an welchen sich der Kanton im erwähnten Umfang beteiligen muss, erreicht werden. Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbezüger sowie Kinder und Jugendliche sind von der Säumigenliste ausgeschlossen. Diese ist nicht öffentlich. Ausschliesslich die Leistungserbringer in einem Leistungsfall, die Gemeinden für ihre Einwohnerinnen und Einwohner und der Kanton bzw. die zuständige kantonale Stelle haben Zugang.

Einführung spätestens Anfang 2015

Die Vorlage "Einführung einer Liste der säumigen Versicherten" befindet sich vom 27. September bis 29. November 2013 in der Anhörung. Die Einführung der Säumigenliste soll nach den im Jahr 2014 vorgesehenen zwei Beratungen im Grossen Rat spätestens per 1. Januar 2015 erfolgen.

Mehr zum Thema

Die Anhörung dauert bis zum 29 November 2013, die Unterlagen dazu finden Sie unter den Laufenden Anhörungen

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat