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Eine Richterpersönlichkeit verlässt das Obergericht :
Oberrichter Rudolf Schmid tritt in den Ruhestand.

Ende Februar 2005 nimmt Oberrichter Rudolf Schmid Abschied von seiner richterlichen Funktion am Obergericht. Er tritt nach langjähriger Tätigkeit für die aargauische Justiz in den Ruhestand.

Auf Ende Februar 2005 verabschiedet sich eine Persönlichkeit aus dem Obergericht.

Lic. iur. Rudolf Schmid ist vom Grossen Rat im Jahre 1985 zum Oberrichter gewählt worden. Er trat sein Amt im Jahre 1986 an. Bis zu diesem Zeitpunkt war er am Bezirksgericht Laufenburg seit 1969 als Gerichtsschreiber und seit 1981 als Gerichtspräsident tätig. Vor seiner Wahl amtete er zusätzlich als Ersatzrichter am Obergericht.

Am Obergericht war er Mitglied in verschiedenen Kammern des Zivil- und Strafgerichts und präsidierte während Jahren die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission. In dieser Funktion war er massgeblich an der Schaffung des neuen Einführungsgesetzes zum revidierten Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz beteiligt. Im Jahre 2001 wählte ihn der Grosse Rat zum Obergerichtspräsidenten für die Amtsperiode 2001/2005. Rudolf Schmid lenkte in dieser Zeit die aargauische Justiz nach den anfänglichen Stürmen mit viel Geschick und Einfühlungsvermögen in ruhigere Gewässer. Verschiedene Reformen im Justizbereich prägten in der Amtsperiode sein Wirken, und dabei trug er Wesentliches zum Gedeihen und zur Entwicklung der aargauischen Justiz bei. Als Obergerichtspräsident wird Rudolf Schmid am 22. Februar 2005 vom Grossen Rat verabschiedet.

Für Rudolf Schmid stand immer der Mensch im Mittelpunkt, und er liess sich den Aspekt der Menschlichkeit nie durch juristische Konstruktionen verstellen. Dies machte ihn zusammen mit seinem umfassenden juristischen Können zu einer echten und allseits geachteten und geschätzten Richterpersönlichkeit. Dazu haben ihn seine natürliche Liebenswürdigkeit, seine Bescheidenheit und Zurückhaltung in besonderem Masse zur Kollegialität befähigt.

Mit dem Rücktritt von Rudolf Schmid muss der Kanton Aargau von einer markanten Richterpersönlichkeiten Abschied nehmen. Das Obergericht dankt ihm für seine hervorragende Arbeit und seinen unermüdlichen grossen Einsatz während mehrerer Jahrzehnte zum Wohle der Justiz.

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