Ein zeitgemässes Jagdgesetz für den Aargau
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Die Kommission UBV verabschiedete zwei Regierungsratsvorlagen
Während das neue Jagdgesetz einiges zu diskutieren gab, bevor es grossmehrheitlich genehmigt wurde, war das Vorprojekt für Hochwasserschutz und Längsvernetzung Surbtal in der Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) unbestritten.
An ihrer Sitzung vom 28. August 2008 hat die Kommission UBV unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) zwei regierungsrätliche Vorlagen abschliessend beraten. Das neue Jagdgesetz wurde bei allen Kommissionsmitgleidern gut aufgenommen. Das Eintreten erfolgte einstimmig. Nach der Beratung, bei der die Kommission einige Präzisierungen bestehender Paragrafen beschloss, wurde die Vorlage grossmehrheitlich mit einigen Enthaltungen genehmigt. Den Kleinkredit inklusive Richtplanan¬passung für das Hochwasserschutzprojekt im Surbtal wurde nach kurzer Diskussion einstimmig verabschiedet.
Anpassung des Jagdgesetzes an die heutige Zeit
Veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen sowie die regional starke Zunahme der Schwarzwildbestände mit entsprechenden, oft unzumutbaren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, machten eine Gesetzesrevision unumgänglich. Das Gesetz musste zudem den gewachsenen Anforderungen an die Jägerschaft angepasst werden.
Entflechtung der Aufgabenteilung und Altersbestimmungen
Die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Jagdberechtigten wurden entflechtet und eindeutig festgelegt. Künftig sollen die Gemeinden in Sachen Revierverpachtung sowie Verhütung und Vergütung von Wildschäden stark entlastet werden. Ihre Zuständigkeit soll sich auf die Genehmigung der Pacht und der Jagdaufsicht beschränken. Anders als bei der neuen Lösung für die Wildschadenverhütung und -vergütung wurde die Kompetenzverschiebung bei der Revierverpachtung nicht von allen Kommissionsmitgliedern befürwortet. Die Gegner befürchten den Verlust des engen Kontakts zwischen Jagd- und Gemeindevertretern. Die Argumente der Befürworter, die auf die Informationspflicht der Jäger gegenüber den Gemeinden hinwiesen, überzeugten schlussendlich die Kommissionsmehrheit. Mit dem Verzicht auf die Festlegung von Altersbestimmungen für die Mitglieder der Jagdgesellschaften hat die Regierung bereits im Vorfeld ein stark kritisierter Aspekt des neuen Jagdgesetzes ausgeräumt. Beibehalten wurden die von der Mehrheit getragenen Anreizbestimmungen für die Nachwuchsförderung in den Jagdgesellschaften.
Jagdaufsicht, Wildschutz und Sonntagsjagd
Eine bisher ungelöste Problematik sind die durch geschützte Tiere verursachten punktuellen Schäden. Da die Verantwortung in Sachen Wildschäden neu lediglich beim Kanton und den Jagdgesellschaften liegt, können entsprechende Probleme flexibler angegangen werden. Klärungsbedarf gab es bei der im Gesetz gestärkten Funktion der Jagdaufseher und der Bestimmung, laut welcher der Kanton für spezielle Aufgaben Jagdaufseher einsetzen und diese gegebenenfalls entschädigen kann. Ebenfalls kontrovers diskutiert wurde die Lockerung des Sonntagsjagdverbots. Obwohl diesbezüglich die Mehrheit dem Vorschlag der Regierung folgte, wird das Thema "Sonntagsjagd" wohl auch bei der Grossratsverhandlung debatiert werden.
Hochwasserschutz und Längsvernetzung der Surb
Das Projekt zum Hochwasserschutz, welches gleichzeitig die Längsvernetzung der Surb von Endingen bis Ehrendingen beinhaltet, wurde durchwegs gelobt. Ortskundige Kommissionsmitglieder berichteten von der optimalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Das Kosten-Nutzenverhältnis war unbestritten. Nach kurzer Diskussion genehmigte die Kommission den Kleinkredit und die Richtplananpassung einstimmig.
Im Grossen Rat werden die beiden Vorlagen voraussichtlich Ende Oktober beraten.