Ein wichtiges Gesetz zum richtigen Zeitpunkt
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Revision Energiegesetz bereit zur zweiten Beratung
Der Regierungsrat überweist das revidierte Energiegesetz an den Grossen Rat zur zweiten Beratung. Vor dem Hintergrund der vom Bundesrat im vergangenen Mai präsentierten Energieversorgungsstrategie gewinnt die vorliegende Gesetzesrevision an Dringlichkeit und Relevanz für den Energie- und Wirtschaftskanton Aargau.
Die Stossrichtung stimmt
In seiner Botschaft zur zweiten Beratung des Energiegesetzes hält der Regierungsrat fest, dass die vom Bundesrat lancierte Energieversorgungsstrategie die Dringlichkeit einer Gesetzesrevision für den Kanton erhöht. Er hält ausserdem fest, dass Strategie, Stossrichtung und Schwerpunkte der vom Grossen Rat in der ersten Beratung verabschiedeten Vorlage richtig sind. Die jetzt vorliegende Botschaft für die zweite Beratung im Grossen Rat stellt die richtigen Weichen im Energiekanton Aargau.
Wichtige Änderungen gegenüber der Vorlage nach der ersten Beratung
Die Anpassungen und Ergänzungen der Vorlage gegenüber der ersten Beratung betreffen unter anderem folgende Bereiche:
- Kantonale Energieplanung: Anstelle von langfristigen Verbrauchs- und CO2-Zielen führt der Aargau eine rollende Energieplanung ein. Dabei legt der Grosse Rat mittelfristige Ziele und Zielpfade verbindlich fest. Alle fünf Jahre wird die Zielerreichung der abgelaufenen Planungsphase beurteilt und notwendige Massnahmen zur Erreichung der Ziele aufgezeigt.
- Bauten und Anlagen: Das Gesetz enthält neu Präzisierungen des geltenden Rechts bezüglich des Geltungsbereichs bei Umnutzungen und Umbauten respektive Unterhalts- und Reparaturarbeiten. Ebenso wurden die Auflagen an Heizungen mit fossilen Brennstoffen präzisiert. Zudem wird das Verbot für elektrische Widerstandsheizungen nochmals zur Diskussion gestellt.
- Kommunale Energieplanung: Die Kompetenz der Gemeinden, für Gebäude in Wohn-, Dienstleistungs- und Mischzonen (nicht aber für Gewerbe- und Industriezonen) strengere energetische Anforderungen zu stellen, als dies das Gesetz vorgibt, wird ins Gesetz aufgenommen.
- Versorgung mit Elektrizität: Neu enthält das Gesetz verschiedene Präzisierungen betreffend der Zuweisung der Netzgebiete an Stromversorgungsunternehmen.
Impulse für Gesellschaft und Wirtschaft
Eine sichere Energieversorgung ist für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Kantons Aargau von zentraler Bedeutung. Staatliche Vorgaben sind nötig, insbesondere zur Erhöhung der Energieeffizienz in allen Bereichen und zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung. Aber auch die vorgesehenen Regelungen für die Energieerzeugungsanlagen sind wichtige Voraussetzungen, damit eine dezentralere Energieversorgung, wie sie der Bund anstrebt, geordnet umgesetzt werden kann. Zudem legt das Gesetz die Regeln für die Umsetzung des Stromversorgungsgesetzes das Bundes fest, wie dies das Bundesgesetz auch fordert. Der Regierungsrat strebt an, die Regelungen auf ein Minimum zu beschränken und so zu gestalten, dass die Aargauer Wirtschaft auch im Vergleich mit anderen Kantonen gute Rahmenbedingungen hat.
Weichenstellung für den Energiekanton Aargau der Zukunft
Das revidierte Energiegesetz ist eine gute Grundlage, um den Aargau in eine nachhaltige Energiezukunft zu führen. Das zeigt auch ein Vergleich mit der Energiegesetzgebung vergleichbarer Kantone. Der Regierungsrat ist überzeugt, ein nachhaltiges Gesetz geschaffen zu haben, das die Anliegen der Wirtschaft und der Gesellschaft aufnimmt sowie den Forderungen bezüglich Umwelt- und Klimaschutz gerecht wird.