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Ein weiterer Schritt in Richtung Verselbständigung :
Mietermodell als Übergangslösung

Zurzeit gewährt der Kanton den drei Kantonsspitälern ein unentgeltliches Nutzungsrecht der Spitalliegenschaften. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass per 1. Januar 2009 von der unentgeltlichen auf die entgeltliche Gebäudenutzung (Mietermodell) umgestellt wird. Das Mietermodell ist eine Übergangslösung bis zum Vollzug der Eigentumsübertragung.

Der Handlungsbedarf bei den Spitalliegenschaften ergibt sich einerseits aus der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung GGpl sowie aus den vom Eidgenössischen Parlament verabschiedeten Reformen im Dezember 2007. Diese sehen den Einbezug der Investitionskosten in die stationären Tarife des obligatorischen Krankenpflegeversicherungsgesetzes vor. Die Übergangszeit bis zu einer Eigentumsübertragung per 2011 soll ab 2009 mit einem Mietermodell überbrückt werden.

Der Kanton beabsichtigt, den Kantonsspitälern auf den nächstmöglichen Termin die Spitalliegenschaften zu übertragen. Dafür sind Anpassungen der Rechtsgrundlagen nötig, die erfahrungsgemäss ungefähr 2 bis 3 Jahre benötigen. Ziel ist es, die Eigentumsübertragung auf den 1. Januar 2011 zu realisieren.

Im Jahr 2003 wurden aus den bisherigen unselbständigen öffentlichen Anstalten Kantonsspital Aarau (KSA), Kantonsspital Baden (KSB) und Psychiatrische Dienste (PD) gemeinnützige Aktiengesellschaften gegründet. Nach verschiedentlich geführten Diskussionen kam man dazumal zum Schluss, die Liegenschaften nicht zu übertragen bis die Bundesvorgaben klar sind. In der Folge wurde die Kapitalisierung der Aktiengesellschaften basierend auf der Sacheinlage der Mobilien durchgeführt. Im Vergleich zu anderen Spitalaktiengesellschaften wurden die Aargauer Spitalaktiengesellschaften damit relativ gut kapitalisiert.

Der gegenwärtige Wert der drei Liegenschaften wird auf eine ca. eine Milliarde Franken geschätzt. Massgeblich für die Berechnung der Miete ist der Gebäudeversicherungswert. Dieser wurde für die Spitalliegenschaften im Jahr 2003 neu geschätzt. Vereinbart wird eine Objektmiete, d.h. jedes Spital muss mit dem Kanton aushandeln, welche Gebäude es in Miete übernehmen will. Gebäude, die nicht durch die Kantonsspitäler gemietet werden, fallen in die Verfügbarkeit des Kantons.

Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung Verselbständigung der Kantonsspitäler vollzogen. Die Verhandlungen über die Mietbedingungen werden in nächster Zeit mit den Verantwortlichen der Spitalgesellschaften geführt. Ebenso wird mit den Arbeiten zu den Gesetzesanpassungen bezüglich der Liegenschaftsübertragung begonnen.

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