Ein Kantonsspital Aargau an zwei Standorten
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Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft Zentralspital
Die künftige Aargauer Spitallandschaft soll von einem Kantonsspital Aargau an den beiden Standorten Aarau und Baden geprägt sein. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die Botschaft zum Zentralspital mit den entsprechenden Anträgen zugeleitet.
Die FDP-Fraktion des Grossen Rats hat am 9. November 2009 ein Postulat zur Entwicklung der Investitionen bei den Kantonsspitälern der nächsten zwanzig Jahre eingereicht. Darin forderte sie den Regierungsrat zudem auf, Möglichkeiten einer künftigen Organisationsstruktur und Lokalisierung der Zentrumsversorgung zu prüfen und dem Grossen Rat allfällige Schlussfolgerungen und Massnahmen aufzuzeigen.
Leistungsportfolio 2020 als Ausgangspunkt
Aufgrund dieses Auftrags wurden verschiedene Varianten entwickelt und geprüft. Für jede von ihnen wurde ausgehend von den aktuellen Leistungszahlen aller Spitäler des Kantons Aargau, den prognostizierten Wachstumszahlen und der mittleren Aufenthaltsdauer ein künftiges Leistungsportfolio 2020 entwickelt. Als Basis diente der Versorgungsbericht Aargau / Nordwestschweiz. Daraus ergab sich der Bedarf für die neu zu bauenden Stationen. Dieses Raumprogramm und die funktionale Zuordnung der verschiedenen Bereiche bilden die bauliche Planungsgrundlage für eine prozess- und zukunftsorientierte Patientenversorgung. In der Folge wurden drei Varianten näher geprüft:
1. Zentrumsversorgung Akutmedizin an einem neuen Standort
2. Kantonsspital Aargau für die Spezialversorgung an den zwei bestehenden Standorten Aarau und Baden
3. Zentralspital-Neubau für die gesamte Akutversorgung des Kantons an einem neuen Standort.
Die billigste ist nicht die günstigste Variante
Der Vergleich der Anlage- beziehungsweise Gesamtkosten für die untersuchten Varianten schwankt zwischen 1,2 und 1,6 Milliarden Franken beziehungsweise 4,0 und 4,3 Milliarden Franken für alle Spitäler. Die Differenz zwischen den Anlage- beziehungsweise Gesamtkosten ist vergleichsweise bescheiden. Daher drängt es sich beim Variantenentscheid auf, neben wirtschaftlichen auch versorgungs- beziehungsweise regionalpolitische Kriterien einzubeziehen.
Diese sprechen eindeutig für die Variante 2 und führen im Ergebnis dazu, dass der Regierungsrat ein Kantonsspital Aargau an den zwei bestehenden Standorten Aarau und Baden bevorzugt. Die billigste Variante ist unter dem Strich nicht die günstigste. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Weiterverfolgung der Variante 2. Bestandteil derselben ist auch die Schaffung eines Zentralen Logistikzentrums (ZLZ) an einem neuen, zentralen Standort. Ein solches könnte auch als Logistikbasis für weitere Leistungserbringer der Akut- und Langzeitversorgung dienen.
Von KSA und KSB zum Kantonsspital Aargau
Aufgrund der neuen Spitalfinanzierung beziehungsweise der Einführung des Systems der Fallpauschalen (inklusive Investitionskostenpauschale) entfallen künftig Investitionsentscheide des Grossen Rats. Der Grosse Rat hat jedoch den Variantenentscheid zu fällen. Der Regierungsrat seinerseits hat diesen über seine Eigentümerstrategie beziehungsweise Aktionärsrechte durchzusetzen. Aufgrund dieser Veränderungen ist es angezeigt, die beiden Spitalaktiengesellschaften unter einem Dach zu fusionieren. Sollen die angesprochenen Synergie-, Effizienz- und Qualitätsvorteile optimal genutzt werden, ist eine solche Zusammenführung unabdingbar. Nur auf diese Weise gelingt es, das Kantonsspital Aargau an zwei Standorten zu einer effizienten und effektiven Einheit zu machen.
Ergänzung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010. . .
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat deshalb, die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) 2010 um die Teilstrategie gemäss Variante 2 zu ergänzen. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung beziehungsweise Konkretisierung der Strategie 6 (Spitalversorgungskonzept). Zweitens beantragt er die Überarbeitung des Spitalgesetzes im Sinn der vorgeschlagenen Variante. Demnach wird dem Grossen Rat im Fall der Zustimmung zu den gestellten Anträgen eine Teilrevision des Spitalgesetzes unterbreitet. Diese befasst sich mit der Struktur und Organisation der Spitäler und schafft die Voraussetzungen, dass sich die Spitallandschaft Aargau im geschilderten Sinn verändern kann.
. . . und Teilrevision des Spitalgesetzes
Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat in der zweiten Jahreshälfte 2012 den Entwurf eines teilrevidierten Spitalgesetzes unterbreiten. Damit kann das Parlament die entscheidenden Weichenstellungen für die Weiterentwicklung der Spitallandschaft Aargau beziehungsweise der Kantonsspitäler Aarau und Baden zeit- und sachgerecht vornehmen. Geplant ist, dass das teilrevidierte Spitalgesetz Mitte 2013 in Kraft gesetzt werden kann. Mit der Botschaft Zentralspital wird sich der Grosse Rat im vierten Quartal 2011 befassen.