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Eigentümerstrategien zu den Beteiligungen des Kantons Aargau :
Planungsberichte zur AKB, AEW, Axpo und AGV im Grossen Rat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat mit der Botschaft "Eigentümerstrategien zu den Beteiligungen des Kantons Aargau" die Genehmigung seiner Strategien für die Beteiligungen AKB, AEW, Axpo und AGV.

Im Bestreben nach einer kohärenten und einheitlichen Beteiligungspolitik hat der Regierungsrat für jede kantonale Beteiligung eine Eigentümerstrategie festgelegt. Diejenigen Eigentümerstrategien, die in der Entscheidungskompetenz des Grossen Rates liegen, werden diesem als Planungsberichte zur Genehmigung vorgelegt. Es handelt sich um die Eigentümerstrategien zur Aargauischen Kantonalbank (AKB), zur AEW Energie AG (AEW), zur Axpo Holding AG (Axpo) sowie zur Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV).

Vernehmlassung und weiteres Vorgehen

Von Mitte April bis Mitte Juni 2008 wurde zu den Planungsberichten eine Vernehmlassung durchgeführt. Die vorgeschlagenen Stossrichtungen wurden mehrheitlich begrüsst. Unterschiedlich diskutiert wurden jedoch die Teilprivatisierung der AKB und die Neustrukturierung der AEW. Der Regierungsrat ist in den Planungsberichten auf die vorgebrachten Argumente detailliert eingegangen und hat die Strategien, wo sinnvoll, entsprechend angepasst. Die Umsetzung soll auf der Grundlage der Beschlüsse des Grossen Rats ab 2009 in Angriff genommen werden.

AKB: Aktiengesellschaft und Teilveräusserung

Der Finanzsektor befindet sich in einem tief greifenden Strukturwandel. Der Regierungsrat möchte der Kantonalbank die Möglichkeit für ein begrenztes und kontrolliertes Wachstum eröffnen. Im Gleichschritt soll die heute noch umfassende Staatsgarantie des Kantons überprüft und die Bank in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Maximal 49 Prozent der Aktien sollen veräussert werden. Die Stimmrechte sollen auf 5 Prozent beschränkt werden, ausser im Fall von Kooperationen im Sinne einer Stärkung der AKB. Im Bewusstsein um die Sanierungsfälle verschiedener Kantonalbanken in den Neunzigerjahren und den damit verbundenen, teilweise noch heute spürbaren Belastungen für die betroffenen Kantone möchte der Regierungsrat so das finanzielle Risiko für den Kanton Aargau reduzieren.

AEW und Axpo: Teilverkauf frühestens nach 1. Phase der Marktöffnung

Bei der AEW und Axpo sollen Teilverkäufe erst in Kenntnis der Auswirkungen der 2009 anlaufenden ersten Phase der Marktöffnung des Strommarktes geprüft werden. Die Versorgungssicherheit muss jederzeit gewährleistet bleiben. Bei der Axpo könnte eine Liberalisierung nur im Gleichschritt mit den anderen Nordostschweizer Axpo-Kantonen erfolgen. Die AEW soll sich so strukturieren, dass ein Teilverkauf des Vertriebsnetzes (bis maximal 33 Prozent) unabhängig von einem Teilverkauf der Produktionsaktivitäten und der Beteiligung an der Axpo möglich ist. Zudem soll ein Verkauf eines Teils der Axpo-Aktien des Kantons an die AEW zwecks teilweisen Abbaus der Schulden der Spezialfinanzierung Sonderlasten geprüft werden.

AGV: Umsetzung Public Corporate Governance

Im Verwaltungsrat der AGV sollen keine Mitglieder des Grossen Rats oder des Regierungsrats mehr vertreten sein, und seine Entschädigungen sollen vom Regierungsrat genehmigt werden. Am Versicherungsmonopol wird festgehalten.

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