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E-Voting mit verifizierbarer Stimmabgabe für die registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons Aargau

Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2015 bietet das E-Voting-System den Stimmenden erstmals die Möglichkeit, die Übermittlung ihrer Stimmabgabe zu verifizieren.

Die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten neu auf ihren Stimmrechtsausweisen aufgedruckte personifizierte Codelisten. Die Listen enthalten für jede mögliche Abstimmungsantwort einen Verifizierungscode. Die Stimmberechtigten können damit kontrollieren, ob die bei der E-Voting-Stimmabgabe auf ihren PC angezeigten Verifizierungscodes mit den Codes im Stimmrechtsausweis übereinstimmen. Sie können damit selbst prüfen, dass ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist.

Mehr als zwei Drittel der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer stimmen bereits elektronisch ab

Seit vier Jahren können im Aargau zur Ausübung der politischen Rechte registrierte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihr Stimmrecht übers Internet elektronisch ausüben. Das Angebot wird rege genutzt. Anlässlich der eidgenössischen Abstimmung vom 30. November 2014 haben mit 67,5 Prozent der Stimmenden mehr als zwei Drittel ihre Stimme per E-Voting abgegeben.

Pilotversuche in fünf Gemeinden ab 2016

In einer nächsten Phase erhalten auch die Stimmbürge-rinnen und Stimmbürger ausgewählter Aargauer Gemeinden die Möglichkeit E-Voting als dritten Stimmkanal zu nutzen. Der Regierungsrat stimmte im September 2014 einem entsprechenden Pilotversuch in den Gemeinden Aarau, Baden, Biberstein, Buchs und Wettingen zu. Zusammen mit den fünf Gemeinden werden nun die organisatorischen Abläufe und Prozesse festgelegt, damit der Pilotversuch ab 2016 durchgeführt werden kann.

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