Durchgangsplatz für Fahrende in Kaiseraugst
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Erster kantonaler Standort soll beim Autobahnzubringer A3-A98 enstehen
In der Aargauer Gemeinde Kaiseraugst wird durch den Kanton in der Nähe des Autobahnzubringers A3-A98 erstmals ein offizieller Aufenthaltsort für Fahrende realisiert. Der Durchgangsplatz Augsterstich soll im Mai 2004 bezugsbereit sein.
Schätzungsweise 35'000 Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft zählen in der Schweiz zum fahrenden Volk. Der Mangel an legalen Aufenthaltsorten für die Fahrenden führt oft zu wildem Campieren, welches für die betroffenen Gemeinden meist Ärger und Kosten verursacht. Vor allem im Unteren Fricktal besteht als Folge der Grenznähe ein ausgesprochen grosses Bedürfnis nach einem Standort. Auf Initiative der Gemeinde Kaiseraugst beteiligt sich der Kanton Aargau nun erstmals an einem entsprechenden Projekt: "Mit der Realisation des Durchgangsplatzes in Kaiseraugst schafft der Kanton Aargau kulturgerechten Lebensraum für die Fahrenden", führte Landammann und Baudirektor Peter C. Beyeler anlässlich der Medienkonferenz vom 18. August aus.
Geplant ist ein sogenannter Durchgangsplatz im Gebiet Augsterstich in der Nähe des Autobahnzubringers A3-A98. Das Grundstück umfasst 4'000 m² und wird bis zu 20 Wohnwageneinheiten Platz bieten. Strom- und Kanalisationsanschlüsse sowie eine einfache Wasch - und WC-Anlage werden fix installiert. Der Platzbetrieb erfolgt durch die Gemeinde Kaiseraugst, die Anlage bleibt jedoch Eigentum des Kantons.
Um einen ordentlichen Betrieb des Durchgangsplatzes garantieren zu können, arbeiten Gemeinde und Kanton, speziell im Bereich der Polizeiorgane, eng zusammen. Zur Vorbereitung dieser Zusammenarbeit wurde eine Arbeitsgruppe "Umsetzung und Vollzug" gebildet. Die Kantonspolizei unterstützt die Gemeinde Kaiseraugst bei der Umsetzung der Platzordung und wird den Platz regelmässig kontrollieren. "Auf unhaltbare Zustände im Zusammenhang mit dem Durchgangsplatz oder mit den Fahrenden wird dabei konsequent reagiert", erklärte Regierungsrat Kurt Wernli, Vorsteher des Departements des Innern.
Ordentliches Verfahren
Das Projekt Durchgangsplatz Augsterstich wurde am 6. August 2003 durch den Regierungsrat beschlossen. Die Zonierung erfolgt durch den kantonalen Nutzungsplan, für welchen nun vom 18. August bis 19. September das Mitwirkungsverfahren und die öffentliche Auflage erfolgt. Sofern keine Einsprachen eingehen und der Grosse Rat dem Nutzungsplan zustimmt, kann die Anlage nach dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren erstellt werden. Der fertiggestellte Durchgangsplatz soll im Mai 2004 den Betreibern übergeben werden.