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Drei kantonale und drei eidgenössische Vorlagen :
Abstimmung vom 23. September 2012

Am Sonntag, 23. September 2012 entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über drei kantonale und drei eidgenössische Vorlagen. Zudem finden in den Bezirken Aarau, Baden, Lenzburg und Zofingen Wahlen in die Bezirks- und Kreisbehörden statt. Erste Resultate sind ab 12.00 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.

Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:

  • Pflegegesetz (PflG); Änderung vom 28. Juni 2011
  • Steuergesetz (StG); Änderung vom 22. Mai 2012
  • Verfassung des Kantons Aargau (Nutzung des tiefen Untergrunds); Änderung vom 19. Juni 2012

Pflegegesetz regelt Kostenbeteiligung der verschiedenen Kostenträger

Der Aargauer Grosse Rat hat die Änderung des Pflegegesetzes mit 93 zu 21 Stimmen gutgeheissen. Einziger umstrittener Punkt war die Kostenbeteiligung der Patienten im ambulanten Bereich. Der Grosse Rat hat die Beteiligung auf zwanzig Prozent festgesetzt. Gegen die Änderung des Pflegegesetzes wurde das Referendum ergriffen. Aus diesem Grund kommt es am 23. September zur Volksabstimmung. Das Referendumskomitee lehnt das Gesetz aufgrund der Patientenbeteiligung im ambulanten Bereich ab. Alle übrigen Änderungen des Pflegegesetzes kritisiert es nicht. Es wäre deshalb sehr bedauerlich, wenn die unbestrittenen Teile des Pflegegesetzes nicht umgesetzt werden könnten und das Gesetz als Ganzes abgelehnt würde. Der gesamte Gesetzgebungsprozess müsste von vorne beginnen. Dies, obwohl die Patientenbeteiligung Gegenstand der Volksinitiative "Bezahlbare Pflege für alle" ist. Die Initiative wurde am 21. August 2012 bei der Staatskanzlei eingereicht. Das Stimmvolk kann sich somit in jedem Fall und auch bei Annahme des Pflegegesetzes separat zu dieser Frage äussern.

Steuergesetzrevision entlastet den Mittelstand

Mit der letzten Steuergesetzrevision wurden in erster Linie die tieferen und höheren Einkommen entlastet. Nun ist der Mittelstand an der Reihe. Der Fokus der aktuellen Revision liegt daher auf dem Mittelstand. Am meisten profitieren Verheiratete mit einem steuerbaren Einkommen zwischen 80'000 und 160'000 Franken sowie Alleinstehende mit einem steuerbaren Einkommen zwischen 40'000 und 80'000 Franken.

In geringem Umfang werden auch die Unternehmen entlastet. Weitere Elemente der Steuergesetzrevision sind die Erhöhung des Kinderabzugs und der jährliche Ausgleich der kalten Progression. Der Grosse Rat hat das Gesetz mit 94 zu 45 Stimmen gutgeheissen. Gegen diesen Entscheid wurde das Behördenreferendum ergriffen. Aus diesem Grund kommt es am 23. September zur Volksabstimmung.

Nutzung des tiefen Untergrunds

Gemäss der Verfassung des Kantons Aargau stehen dem Kanton "zur ausschliesslichen wirtschaftlichen Betätigung" verschiedene sogenannte Regalrechte zu. Für die Regalrechte Jagd, Fischerei, Salzverkauf, Gebäudefeuerversicherung sowie Fassung und Nutzung von öffentlichen Gewässern, von Heilquellen und von Thermalwasser bestehen weitergehende Rechtsgrundlagen auf Gesetzesebene.

Für das Regalrecht der Gewinnung von Bodenschätzen, wie dies in der Verfassung des Kantons Aargau aufgeführt ist, fehlt eine weitergehende Regelung auf Gesetzesebene. Für andere Nutzungen des tiefen Untergrunds, wie zum Beispiel die Nutzung der Geothermie, fehlt gar die Verfassungsgrundlage. Diese Grundlage wird mit der Verfassungsänderung geschaffen, die am 23. September zur Abstimmung gelangt. Der Grosse Rat hat der Änderung mit 108 zu 9 Stimmen zugestimmt.

Medienauskünfte am Abstimmungssonntag

Für Auskünfte stehen am 23. September 2012 zwischen 13.00 und 14.30 Uhr zur Verfügung:

  • Pflegegesetz: Regierungsrätin Susanne Hochuli, Vorsteherin Departement Gesundheit und Soziales
  • Steuergesetz: Regierungsrat Roland Brogli, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen
  • Nutzung des tiefen Untergrunds: Regierungsrat Peter C. Beyeler, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Die Anfragen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (062 835 12 03).

  • Staatskanzlei