Drei Gebiete für Untersuchungen bezeichnet
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Kein Vorentscheid über Materialabbau
Der Regierungsrat hat auf Gesuch der "Jura-Cement" die Gebiete "Grund" in Schinznach sowie "Homberg" in Unterbözberg und Effingen neben dem Gebiet "Hard" in Thalheim als "Vororientierung Untersuchungsgebiete für den Materialabbau" in den Richtplan aufgenommen. Damit ist kein Vorentscheid gefällt.
Die drei Gebiete wurden der Kategorie "Vororientierung als Untersuchungsgebiete für den Materialabbau" zugeteilt. Damit ist in keiner Art und Weise ein Vorentscheid über die Möglichkeit gefällt, in einem dieser drei Gebiete künftig Kalk und Mergel abbauen zu können. Es wird einzig festgelegt, dass im Kanton Aargau diese drei Standorte für die mögliche Eignung als Abbaugebiete für Festgesteine untersucht werden können.
Damit will der Regierungsrat die Voraussetzung dafür schaffen, dass die "Jura Cement" die erforderlichen Untersuchungen über die Eignung der Standorte tätigen kann. Nur mit den Resultaten aus diesen Untersuchungen können die Unterlagen erarbeitet werden, um eine umfassende Abwägung aller Interessen durchzuführen.
Die "Jura Cement" will Gewissheit darüber gewinnen, ob Wildegg langfristig als Produktionsstandort weitergeführt werden kann. Nach ihrer Auffassung ist dafür entscheidend, dass die Rohstoffvorräte in der erforderlichen Qualität und Quantität in wirtschaftlich vertretbarer Distanz zum Produktionsstandort langfristig gesichert werden können.
Die heutigen Abbaugebiete der "Jura Cement" verfügen noch über Kalk und Mergel für rund 25 Jahre. Damit weitere wichtige Investitionen in der Produktionsanlage geplant werden können, ist die "Jura Cement" auf die weitere Sicherung der Ressourcen für eine Produktionsdauer von mindestens 40 bis 50 Jahren angewiesen.
Für den Regierungsrat steht fest, dass der "Jura Cement" die Möglichkeit eingeräumt werden muss, die für die Abklärung ihrer langfristigen Zukunft erforderlichen Untersuchungen tätigen zu können. Es wäre nicht begründbar, der "Jura Cement" durch eine Verweigerung nur schon der Untersuchungen die Chance zu verbauen, die für eine umfassende Interessensabwägung erforderlichen Daten bereitzustellen. Die Tatsache alleine, dass diese Juragebiete im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) enthalten sind, darf nicht dazu führen, die Untersuchungen von vornherein zu verhindern.
Auch ohne "Vororientierung" hätte die "Jura Cement" das Recht, Gesuche um eine Bohrbewilligung einzureichen, die einzig nach dem geltenden Umweltschutzrecht zu beurteilen wären. Die Durchführung von Probebohrungen erfordert indessen zusätzlich zur kantonalen Bohrbewilligung das Einverständnis der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und eine Ausnahmebewilligung der Gemeinden, falls ein Befahren von Waldstrassen nötig ist.
Die allfällige Festsetzung eines zukünftigen Abbaugebiets im Richtplan läge - nach einem breit angelegten Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren und nach einer umfassenden Abwägung der Interessen - in der Entscheidungskompetenz des Grossen Rates. Eine Genehmigung der Richtplanfestsetzung durch den Bundesrat wäre ebenfalls erforderlich. Anschliessend müsste die Standortgemeinde im kommunalen Nutzungsplanungsverfahren eine Materialabbauzone ausscheiden.
Der Regierung hat Verständnis für die Opposition gegen die Untersuchungen, denn die Naturwerte der Juralandschaften sind hoch zu werten. Daher hat der Regierungsrat den Standorten auch den Zusatzvermerk "erhebliche Konfliktpotenziale" zugeordnet. Dennoch muss es einem unternehmerischen Entscheid der "Jura Cement" überlassen sein, ob weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Es wird aber eine Entscheidung des Regierungsrats und des Grossen Rats sein müssen, ob die unternehmerischen und wirtschaftlichen Interessen oder die landschaftlichen Interessen und die Interessen der Bevölkerung höher zu werten sind. Dazu bedarf es vorerst fundierter Grundlagen, die heute nicht vorliegen und daher zuerst geschaffen werden müssen.