Doch Steuererleichterungen für neue Firmen?
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Finanzdepartement eröffnet 2 Vernehmlassungsverfahren zum Steuerrecht
Soll der Kanton Aargau für neue Tätigkeiten von Firmen gezielte Steuererleichterungen gewähren? Sollen die Steuerpflichtigen zusätzliche Abzüge geltend machen können? Der Regierungsrat hat dazu 2 Vernehmlassungsverfahren eingeleitet.
Das Steuergesetz sieht vor, dass mittels Dekret des Grossen Rates gewisse Steuererleichterungen für neue Tätigkeiten von Firmen gezielt gewährt werden können. Die anderen Kantone kennen dieses Instrument bereits heute.
Zwar hat sich ein Teil des Grossen Rates immer wieder kritisch dazu ausgesprochen. Um dem Grossen Rat die Möglichkeit eines abschliessenden Entscheids zu geben, wird nun eine Dekretsvorlage vorbereitet, die den Bedenken jedoch soweit wie möglich Rechnung trägt.
Deshalb hat der Regierungsrat beschlossen, die Vorarbeiten weiter zu führen und einen ersten Dekretsentwurf in ein Vernehmlassungsverfahren zu geben. Der Entwurf ist vorsichtig, zurückhaltend und mit engen Grenzen ausgestattet.
Mit dem Vernehmlassungsverfahren soll den beteiligten Kreisen nochmals Gelegenheit gegeben werden, sich sowohl grundsätzlich als auch zum konkreten Entwurf zu äussern. Je nach Ausgang des Vernehmlassungsverfahrens wird der Regierungsrat dem Grossen Rat im kommenden Jahr einen Dekretsentwurf unterbreiten, so dass das Parlament in Kenntnis aller Fakten definitiv entscheiden kann.
Fragen zur Steuergesetzverordnung
Gleichzeitig gibt der Regierungsrat einige Bestimmungen der neuen Steuergesetzverordnung in die Vernehmlassung. Es handelt sich um Normen mit gewichtigem politischem Inhalt, die eine grosse Zahl von Steuerpflichtigen betreffen:
- Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten,- Abzug von Mitgliederbeiträgen an Berufsorganisationen,- Abzug von Kosten der Haushaltslehre,- Betreuungsabzug,- Rückstellungen für Forschung und Entwicklung,- Regelung für internationale Konzernkoordinationszentralen.