Die grossrätliche Kommission unterstützt die neu ausgehandelte Kulturlastenausgleichs-Vereinbarung
Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Grossen Rat das Postulat, welches die Neuverhandlung des Kulturlastenausgleichs ausgelöst hat, abzuschreiben.
Die Mitglieder der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) haben sich an der Sitzung vom 22. November 2018 mit der neu verhandelten Vereinbarung zum interkantonalen Kulturlastenausgleich zwischen den Kantonen Aargau, Zürich und Luzern auseinandergesetzt und das Verhandlungsresultat positiv gewertet.
Die ausgehandelte Lösung – Reduktion des Aargauer Beitrags von 5,6 auf 5,25 Millionen Franken während sechs Jahren – ist allgemein anerkennend zur Kenntnis genommen worden, auch wenn das angestrebte Ziel einer jährlichen Beitragspauschale in der Höhe von 4,9 Millionen Franken nicht erreicht werden konnte.
Die Kommissionsmitglieder stimmten dem regierungsrätlichen Antrag nach kurzer Debatte einstimmig zu und sprachen sich für die Abschreibung des Postulats der FDP-Fraktion aus, welches die Neuverhandlungen des Kulturlastenausgleichs gefordert hatte.
Umsetzung der neuen Vereinbarung
Nachdem der Grosse Rat des Kantons Aargau die Abschreibung des Postulats der FDP-Fraktion beschlossen hat, kann die neu ausgehandelte Vereinbarung abgeschlossen und bereits im Jahr 2019 umgesetzt werden.
Die Botschaft zum interkantonalen Kulturlastenausgleich (Neuverhandlung) wird voraussichtlich im Dezember 2018 im Grossen Rat diskutiert.