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Die Grossrätliche Gesundheitskommission des Kantons Aargau unterstützt das Gesetz für eine gesunde Spitalfinanzierung :
"Nur ein Ja bringt uns weiter"

Am 9. Februar 2003 wird über das Bundesgesetz über die Anpassung der Kantonsbeiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen abgestimmt. Die Grossrätliche Gesundheitskommission empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern des Kantons Aargau ein "Ja" für eine gesunde Spitalfinanzierung in die Urne zu legen.

Gestützt auf ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) sollen die Kantone neu auch an die Behandlung von Privat- und Halbprivatversicherten einen Sockelbeitrag zahlen. Mit Rücksicht auf die Finanzlage der Kantone sollen die Beitragszahlungen abgestuft erfolgen: Im Jahr 2002 bezahlen die Kantone 60 Prozent, dieses Jahr 80 Prozent und nächstes Jahr 100 Prozent der geforderten Beteiligungen. Abr>
Als einziger Krankenversicherer ergriff die "assura" das Referendum. Eine Verwerfung des Anpassungsgesetzes an der Urne hätte die sofortige Zahlung des gesamten Beitrages der Kantone zur Folge. Für den Kanton Aargau und die Aargauer Gemeinden würde das im Jahr 2003 Mehrkosten von 27 Millionen Franken bedeuten. Die Folge davon wäre eine zusätzliche finanzielle Belastung von Kanton und Gemeinden. Es müsste mit massiven Sparmassnahmen und Steuererhöhungen gerechnet werden. Bei einer Ablehnung der Vorlage gäbe es somit wenig Gewinner, hingegen viele Verlierer.

Für die Grundversicherten bewirkt das Gesetz keine Entlastung ihrer Prämien. Als Steuerzahler allerdings müssten auch sie bei einem Nein mit höheren Belastungen rechnen. Aber auch die Zusatzversicherten hätten kaum einen Nutzen von einer Ablehnung. Denn zu den Verlierern nach einer Ablehnung der Vorlage gehörten die Kantone, das heisst alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Krankenversicherer und Kantone würden sich erneut über den Umfang der anrechenbaren Kosten, an denen sich die öffentliche Hand zu beteiligen hätte, streiten, und die offenen Rechnungen der Spitäler würden weiterhin verzögert bezahlt. Die Vorlage beendet einen jahrelangen Streit zwischen Kantonen und Krankenversicherern.Sie nützt allen Versicherten und bringt Ordnung in die Spitalfinanzierung.

Die Vernunft verlangt ein Ja zu den Kostenbeiträgen der Kantone an die stationäre Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern. Aus diesem Grund empfiehlt die Grossrätliche Gesundheitskommission ein "Ja" zum Gesetz für eine gesunde Spitalfinanzierung.

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